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StMI: Barrierefreier Ausbau – 20,4 Mio. Euro für 13 kleine Bahnhöfe

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Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann: 20,4 Millionen Euro für 13 kleine Bahnhöfe im Freistaat Bayern – Barrierefreiheit bis Ende 2020 – Finanzierung je zur Hälfte durch Freistaat und Bund

Für 13 kleine regionale Bahnhöfe stehen ab sofort 20,4 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen auch kleine Bahnstationen barrierefrei ausgebaut werden. Das hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt heute mit dem „Zukunftsinvestitionsprogramm – Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen“ bekanntgegeben. Bayerns Verkehrsminister Joachim Herrmann freut sich, dass in Bayern 13 Stationen dabei sind:

Es ist wichtig, dass der Bund hierfür eine Förderung bereitstellt – dies entspricht unserem Anliegen, auch im Regionalverkehr die Barrierefreiheit der Bahnstationen auf dem Land voranzubringen. Die Finanzierung der Maßnahmen übernehmen Bund und Freistaat je zur Hälfte“, so Herrmann.

„Wir engagieren uns seit vielen Jahren für die Modernisierung und treiben aktiv den barrierefreien Ausbau voran“, so Herrmann weiter.

Im Einzelnen sollen deshalb die folgenden Bahnstationen im Rahmen des Programms bis Ende 2020 barrierefrei werden: Bernried (Oberbayern), Dettingen (Unterfranken), Eisenärzt (Oberbayern), Furth im Wald (Oberpfalz), Hergatz (Schwaben), Marktl (Oberbayern), Oberdachstetten (Mittelfranken), Reuth bei Erbendorf (Oberpfalz), Saulgrub (Oberbayern), Sünching (Oberpfalz), Untersteinach (Oberfranken), Wörth am Main (Unterfranken), Wörth an der Isar (Niederbayern).

Insgesamt hatte der Freistaat Bayern 21 Baumaßnahmen für das Zukunftsinvestitionsprogramm angemeldet. Die Anforderungen des Bundes sind jedoch hoch. Zum einen muss der Umbau vor Ort schnell umsetzbar sein. Das geht nur, wenn schon Planungen vorliegen. Zum anderen muss die Nachfrage nach einem barrierefreien Bahnhof vor Ort groß sein.

Die Bahnhöfe, die diesmal nicht zum Zug gekommen sind, werden wir für künftige Programme im Auge behalten“, so Herrmann.

StMI, Pressemitteilung v. 16.06.2016