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Bayerischer Städtetag: Verhandlungen Bund und Länder bei Integrationskosten – Maly: Zusage für Kosten der Unterkunft ist ein wichtiger Schritt – weitere müssen folgen

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„Bund und Länder haben sich gestern beim Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten auf einen wichtigen Eckpunkt verständigt. Die Zusage des Bundes zur Übernahme der Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge in den nächsten drei Jahren ist ein gutes Signal des Bundes für eine Entlastung der Kommunen. Damit kommt der Bund einer seit langem vom Städtetag erhobenen Forderung nach,“ sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly. Der Bund will die Kosten der Unterbringung anerkannter Flüchtlinge für drei Jahre übernehmen. Das entlastet laut Mitteilung der Bundesregierung die Städte und Gemeinden um 400 Millionen Euro im Jahr 2016, um 900 Millionen Euro im Jahr 2017 und um 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2018. Der Zuschuss über drei Jahre soll dann insgesamt 2,6 Milliarden Euro betragen. Die Kosten der Unterkunft sind ein enormer Kostenblock. Derzeit tragen die Kommunen zu zwei Dritteln und der Bund zu einem Drittel die Kosten der Unterkunft.

Die Kosten der Unterkunft insgesamt für alle Hilfeempfänger betrugen im Jahr 2015 für bayerische Kommunen rund 1 Milliarde Euro. Die Mehrkosten der Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber werden für das Jahr 2016 in Bayern auf über 200 Millionen Euro geschätzt.

Maly: „Für diese Kosten trägt der Bund die Verantwortung und daher ist es richtig, dass der Bund nun für drei Jahre die Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge voll übernimmt.“

Maly: „Die Zusage bei den Kosten der Unterkunft ist ein wichtiger Schritt, doch das genügt noch nicht. Es ist ärgerlich, dass bei der Übernahme weiterer Integrationskosten noch keine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt wurde. Das Problem darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Die Kommunen brauchen verlässliche Zusagen für eine Integrationspauschale und die Kosten für unbegleitete Minderjährige. Bayerns Kommunen tragen ihren großen Anteil an der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe: Die Kommunen erbringen vielfältige Leistungen für Integration, die sich in ihren Haushalten niederschlagen. Integrationskosten dürfen nicht auf kaltem Weg kommunalisiert werden – Bund und Freistaat dürfen sich ihrer Verantwortung nicht entziehen. Die Frage, ob Integration gelingt oder nicht, entscheidet über das Zusammenleben in unseren Städten und Gemeinden. Wir müssen die aufnehmende Bürgerschaft mit der gleichen Aufmerksamkeit und Zuneigung behandeln wie die Flüchtlinge. Bei allen Schritten zur Integration – Wohnen, Kinderbetreuung, Schule, Sprachkompetenz, Berufsbildung – dürfen keine Konkurrenzsituationen zwischen Einheimischen und Flüchtlingen entstehen.“

Maly: „Bayerns kommunale Ebenen haben einen Anspruch auf eine aufgabenbezogene finanzielle Entlastung bei den Kosten für Flüchtlinge und Integration.“

Trotz der Erstattungsleistungen des Freistaats für Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte haben die bayerischen Kommunen erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu tragen. Allein schon im Jahr 2015 sind in den kreisfreien Städten und Landkreisen rund 212 Millionen Euro an ungedeckten Kosten vor allem für die Erstaufnahme einer hohen Zahl an Flüchtlingen im Herbst angefallen. Hinzu kommen die noch nicht im Gesamten erhobenen Kosten der kreisangehörigen Gemeinden. Für das Jahr 2016 sind weitere Steigerungen zu erwarten, vor allem die Personalkosten für dringend nötige Neueinstellungen schlagen dauerhaft auf die kommunalen Haushalte durch.

Maly: „Der nötige Stellenaufwuchs bei Städten, Gemeinden und Landkreisen bringt erhebliche Mehrbelastungen für die kommunalen Haushalte. Und weitere Kosten sind absehbar: Die Kommunen müssen mittelfristig hohe zusätzliche Kosten für Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen einplanen.“

Maly: „Der Freistaat Bayern muss die steigenden Mehrbelastungen für die Kommunen anerkennen und in den kommenden Jahren angemessen berücksichtigen. Der Freistaat muss den Kommunen ihren Anteil an den Bundesmitteln weiterleiten. Wir brauchen eine rasche aufgabenbezogene finanzielle Entlastung der kommunalen Ebene – besonders bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe für unbegleitete Flüchtlinge, bei Verwaltungskosten und mit höheren staatlichen Fördersätzen für Bildungs- und Erziehungseinrichtungen.“

Bayerischer Städtetag, Pressemitteilung v. 17.06.2016