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Deutscher Landkreistag: 5 Mrd. €-Stärkung der Kommunen kommt, Länder müssen 1 Mrd. € weiterleiten – Bund muss Unterkunftskosten für Flüchtlinge auch über 2018 hinaus übernehmen

17. Juni 2016 by Klaus Kohnen

Der Deutsche Landkreistag hat die gestrigen Verabredungen von Bund und Ländern zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft sowie zur Übernahme der flüchtlingsbedingten Unterkunftskosten im Grundsatz begrüßt. Präsident Landrat Reinhard Sager kommentierte die Einigung:

Was verabredet worden ist, ist eine gute Nachricht für Landkreise, Städte und Gemeinden, weil wir endlich Planungssicherheit erhalten. Neben der vollständigen Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge wird nun vor allem die Zusage des Bundes im Koalitionsvertrag eingelöst, die Kommunen ab 2018 mit jährlich 5 Mrd. € zu stärken. Davon erreichen 4 Mrd. € die Landkreise, Städte und Gemeinden auf direktem Wege, 1 Mrd. € gehen über die Länder. Hier erwarten wir ohne Wenn und Aber, dass auch dieses Geld 1:1 an Landkreise, Städte und Gemeinden weitergeleitet wird!“

Zugleich sei endlich eine Einigung zum Transferweg der 5 Mrd. € erreicht worden.

Dieses Thema war seit der Zusicherung im Koalitionsvertrag eine Dauerbaustelle, bei der im Zusammenhang mit der nach wie vor ungeklärten Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen lange Zeit offen war, wie sie umgesetzt werden soll. Dass hier nun ein Weg unabhängig von den Bund-Länder-Finanzen gefunden worden ist, ist aus kommunaler Sicht nur zu begrüßen“, so Sager.

Hierbei hätten sich Bund und Länder bezogen auf 4 der 5 Mrd. € dem Vorschlag des Deutschen Landkreistages angeschlossen, wie das Geld zielgerichtet vom Bund zu Landkreisen, Städten und Gemeinden gelangen könne: Über eine Aufstockung des Bundesanteils an den SGB II-Unterkunftskosten um 1,6 Mrd. € sowie eine parallele Erhöhung des gemeindlichen Umsatzsteueranteils um 2,4 Mrd. €.

Damit gelangen wir über beide Komponenten zu einer relativ gleichmäßigen Stärkung der kommunalen Finanzkraft“, fasste der DLT-Präsident zusammen.

Knackpunkt sei nach den Worten Sagers allerdings die verbleibende 1 Mrd. €, die aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit zunächst an die Länder gehen soll.

Das Argument können wir nachvollziehen, weil auch wir an einer flächendeckenden und gleichmäßigen Verteilung der Bundesmittel interessiert sind. Das setzt aber voraus, dass die Länder diese Milliarde auch ungeschmälert an die Landkreise, Städte und Gemeinden weiterleiten. Denn nur um deren Unterstützung geht es!“, verdeutlichte Sager.

Eine bloße Beteiligung über die jeweilige Verbundquote im kommunalen Finanzausgleich reiche keinesfalls aus.

Daneben werde der Bund die Kosten für die Unterbringung anerkannter Flüchtlinge komplett finanziell übernehmen. Dafür seien nach der Verabredung in diesem Jahr 400 Mio. €, im nächsten Jahr 900 Mio. € und 2018 1,3 Mrd. € vorgesehen – offen sei allerdings noch die Beteiligung ab 2019.

Es ist gut, dass auch hier nun Klarheit herrscht und unsere Forderung nach einer vollständigen Übernahme der flüchtlingsbedingten Wohnkosten erfüllt wird. Damit erreichen die Landkreise mehr finanzielle Planungssicherheit, auch mit Blick auf die anstehenden kostenintensiven Integrationsaufgaben“, so Sager.

Allerdings sei bereits jetzt die Forderung gegenüber dem Bund zu erheben, diese Kosten auch über 2018 hinaus zu übernehmen.

Sager begrüßte schließlich die nunmehr erfolgte Einigung von Bund und Ländern zur Höhe und Verteilung der Regionalisierungsmittel. Er dankte ausdrücklich dem Bund, der mit der Erhöhung des Bundesbeitrages um 200 Mio. € auf 8,2 Mrd. € den Kompromiss und eine allseits akzeptierte Verteilung der Mittel unter den Ländern möglich gemacht habe.

Deutscher Landkreistag, Pressemitteilung v. 17.06.2016

Redaktioneller Hinweis: Zu weiteren Stellungnahmen sowie kommunalrelevanten Meldungen vgl. die Rubrik „Im Fokus – Kommunales“.

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