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Deutscher Städtetag: Zur Einigung von Bund und Ländern über Entlastung der Kommunen

17. Juni 2016 by Klaus Kohnen

Statement der Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse aus Ludwigshafen, zur Einigung von Bund und Ländern über eine Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Unterkunft und zur 5-Milliarden-Euro-Entlastung:

Die Zusage des Bundes, die Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge im Hartz-IV-System drei Jahre lang voll zu tragen, ist ein sehr erfreuliches Signal. Damit werden die Kommunen spürbar von zusätzlichen Ausgaben entlastet und eine wichtige kommunale Forderung aufgegriffen. So wird vermieden, dass die Kommunen zwei Drittel dieser Ausgaben selbst tragen müssen, wie das regulär bei den Unterkunftskosten der Fall ist.

Die Städte bedauern allerdings, dass es gestern noch nicht zu einer Einigung von Bund und Ländern zur Finanzierung der Kosten für die Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive gekommen ist. Wir halten diese Frage für so dringlich, dass Entscheidungen nun bis zum 8. Juli auch wirklich fallen müssen. Denn nach der Erstunterbringung wird die Integration der Flüchtlinge mit Bleibeperspektive in unsere Gesellschaft immer wichtiger, weil die Menschen jetzt zunehmend ihre Anerkennung erhalten.

Integration findet vor Ort in den Kommunen statt, und wir wollen, dass Integration gelingt. Dafür brauchen wir mehr finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern, weil es hier um eine große gesamtstaatliche Aufgabe geht. Die Kosten der Integration zum Beispiel in Kitas und Schulen dürfen am Ende nicht an den Kommunen hängenbleiben.

Die Städte begrüßen, dass Bund und Länder nun kurzfristig die im Koalitionsvertrag zugesagte Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro jährlich ab 2018 regeln wollen. Denn wir brauchen Planungssicherheit, um uns für unsere Haushalte rechtzeitig auf die Entlastung einstellen zu können.

Der vorgeschlagene Weg aber ist nicht akzeptabel. Der Deutsche Städtetag plädiert dafür, die 5-Milliarden-Entlastung vollständig über die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten im Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) zu realisieren, um so eine gezielte Entlastung der Kommunen unmittelbar bei ihren Sozialausgaben zu erreichen. Nun sollen 1,6 Milliarden Euro auf diesem Weg verteilt werden, was den mit hohen Sozialausgaben belasteten Kommunen besonders hilft. Weitere 2,4 Milliarden Euro sollen über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer an alle Städte und Gemeinden gehen.

Für inakzeptabel halten die Städte, dass 1 Milliarde Euro – und damit ein Fünftel der Entlastung – an die Länder über deren Anteil an der Umsatzsteuer gehen sollen, damit diese sie dann im kommunalen Finanzausgleich an die Kommunen weitergeben. Auf diesem Weg ist nicht sichergestellt, dass diese Summe wirklich bei den Kommunen ankommt. Uns ist eine Entlastung der Kommunen im Sozialbereich zugesagt, die auch verwirklicht werden muss. Die Verteilung dieser 1 Milliarde ist aus Sicht der Städte korrekturbedürftig und sollte über die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten erfolgen.

Deutscher Städtetag, Statement v. 17.06.2016

Redaktioneller Hinweis: Zu weiteren kommunalen Stellungnahmen in diesem Kontext.

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