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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMJ: Strafrechtliche Bekämpfung von Sportwettbetrug und Spielmanipulation

17. Juni 2016 by Klaus Kohnen

Bayerns Justizminister Bausback: „Langjährige Bemühungen Bayerns tragen endlich Früchte!“

Der Bundesrat berät heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und Spielmanipulation. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass:

Bayern kämpft seit vielen Jahren für einen besseren Schutz der Integrität des Sports. Mit dem Anti-Doping-Gesetz, das vor einem halben Jahr in Kraft getreten ist, haben wir bereits einen großen Meilenstein erreicht. Heute freue ich mich sehr, dass unsere Bemühungen nun endlich auch im Kampf gegen Sportwettbetrug und Spielmanipulation Früchte tragen!“

Laut dem bayerischen Justizminister wird das Gesetz zu einer ganz wesentlichen Verbesserung der Rechtslage führen.

Insbesondere wird künftig im Bereich des Sportwettbetruges die Möglichkeit bestehen, „Täter“ auch als solche zu verfolgen. Und nicht nur – falls die Voraussetzungen im Einzelfall überhaupt erfüllt sind – als Gehilfen einer Betrugsstraftat“, so Bausback.

„Der Entwurf trägt auch unverkennbar eine weiß-blaue Handschrift! So sieht er – um nur ein Beispiel zu nennen – die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung vor. Ein ganz wichtiges Werkzeug für eine effektive Strafverfolgung!“

Auch wenn Bayern sich mit vielen Forderungen habe durchsetzen können, seien einige Punkte noch kritikwürdig.

Bausback: „Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens zum Anti-Doping-Gesetz habe ich mich mit Nachdruck für ein einheitliches Sportschutzgesetz eingesetzt. Dies hätte etwa die Möglichkeit eröffnet, eine deliktsspezifische Kronzeugenregelung einzuführen. Ich bin überzeugt, dass sich nur so auch verkrustete kriminelle Strukturen aufbrechen lassen. Leider ist man dem nicht gefolgt.“

Zudem seien – wie auch im Fall des Anti-Doping-Gesetzes – die Grundstrafrahmen mit bis zu drei Jahren bzw. bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe zu gering.

Insgesamt weise das Gesetz aber klar in die richtige Richtung.

Ich bin froh, dass ich gestern Abend gemeinsam mit Millionen von Fernsehzuschauern und zigtausenden Fans im Stadion ein spannendes EM-Spiel anschauen durfte. Und zwar ohne dass mich der Gedanke beschlich: „Vielleicht ist das alles manipuliert?“ Das muss so bleiben. Dafür zu sorgen, ist auch und gerade Aufgabe des Strafrechts. Bayern hat lange dafür gekämpft. Jetzt hat der Bund endlich geliefert. Und darüber freue ich mich!“, so Bausback abschließend.

StMJ, Pressemitteilung v. 17.06.2016

Redaktionelle Hinweise

Das Gesetz zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe stand als TOP 28 auf der heutigen Sitzung des Bundesrates.

  • Zum Gang dieses Verfahrens und zu Stellungnahmen aus dem Freistaat vgl. hier.
  • Eine kurze Zusammenfassung der vorgesehenen gesetzlichen Änderungen finden Sie hier (PDF).
  • Zum Vorgang im DIP.

Der 2014 vorgelegte bayerische Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Integrität des Sports (sog. Sportschutzgesetz) sah neben der Dopingstrafbarkeit auch eine Strafbarkeit von Spielmanipulationen vor (Vorstellung dieses Gesetzentwurfs: hier; Gang und Stand des Verfahrens: hier – der Entwurf hat den Bundesrat nicht erreicht). Der Bund hat sich für ein anderes Vorgehen entschieden und sich in einem eigenen Gesetz zunächst der Doping-Strafbarkeit gewidmet (Anti-Doping-Gesetz). Nunmehr steht das Vorgehen gegen Spielmanipulationen auf der Agenda.

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung Schlagwörter: Gesetz zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe, Strafrecht/Strafprozessrecht

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