• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

StMI: Erster ‚Immobilienmarktbericht Bayern‘

20. Juni 2016 by Klaus Kohnen

Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann stellt ersten ‚Immobilienmarktbericht Bayern‘ des Oberen Gutachterausschusses vor: Transparenz am Immobilienmarkt wichtige Grundlage für Wirtschaft, Verwaltung und Politik

Allein im Jahr 2014 betrug der Umsatz aller Immobilien und Grundstücke in Bayern rund 36 Milliarden Euro. Eine hohe Transparenz auf dem Markt ist deshalb von zentraler Bedeutung“, hat Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann heute bei der Vorstellung des ersten ‚Immobilienmarktberichts Bayern‘ in München betont.

Rund 400.000 Datenfelder der örtlichen Gutachterausschüsse aus den Landkreisen und kreisfreien Städten Bayerns hat der Obere Gutachterausschuss gesammelt und ausgewertet. Im Immobilienmarktbericht sind diese Daten auf rund 140 Seiten gebündelt. Er spiegelt somit den bayernweit kompletten Bestand aller Transaktionen von Immobilien und Grundstücken wider.

Herrmann: „Die Daten sind eine wichtige Grundlage für Entscheidungen im Bereich der Politik, Wirtschaft und Verwaltung.“

Dem Bericht ist beispielsweise zu entnehmen, dass die Preise auf dem Immobilienmarkt in Bayern zwar steigen, eine ‚Überhitzung‘ jedoch nicht zu beobachten ist.

Bezogen auf die Jahre 2000 bis 2015 ergibt sich bei Immobilien im Durchschnitt eine jährliche Wertsteigerung von drei Prozent. Eine Immobilienblase ist also nicht in Sicht“, erklärte Herrmann.

Als hochinteressant bilanzierte Bayerns Bauminister auch die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Immobilienpreise:

Wächst die Bevölkerung um nur ein Prozent, sind Preissteigerungen bei Wiederverkäufen von etwa 15 bis sogar 45 Prozent der Regelfall.“

In Regionen mit Bevölkerungsrückgang sei die Entwicklung hingegen völlig unterschiedlich. Während die Preise in Oberfranken nahezu durchwegs zurückgingen, bewege sich die Preisentwicklung in anderen Regionen zwischen einem Minus bis zu einem Plus von rund 30 Prozent.

Genau hier setzt Herrmann an.

Wir wollen Leerstand mit Hilfe unserer Städtebauförderung reduzieren und für mehr Lebensqualität auch im ländlichen Raum sorgen. Wir helfen dabei Gemeinden beim Bau von Flüchtlingsunterkünften genauso wie wir jungen Familien mit der staatlichen Wohneigentumsförderung zum Eigenheim verhelfen.“

Neben dem Wohnungspakt Bayern setzt sich Bayerns Bauminister auch für bessere Bedingungen in der Privatwirtschaft ein.

Herrmann: „Die Grunderwerbssteuer soll bei niedrigen 3,5 Prozent bleiben. Und die Sonderabschreibung für neue Mietwohngebäude muss endlich kommen. Auch unser Immobilienmarktbericht bestätigt, dass wir mehr Wohnraum für alle brauchen und zwar schnell. Es kann nicht sein, dass hier der Bund mit wichtigen Entscheidungen hinterher hinkt.“

Herrmann dankte dem Oberen Gutachterausschuss für die Erstellung des Immobilienmarktberichts und hob dabei besonders auch den tatkräftigen Einsatz des Landshuter Oberbürgermeisters Hans Rampf hervor. Denn die Stadt Landshut stellt der Regierung von Niederbayern die Geschäftsstelle und den Vorsitzenden ihres örtlichen Gutachterausschusses zur Verfügung.

Der Obere Gutachterausschuss mit Sitz in Landshut setzt sich aus einem Vorsitzenden und 25 ehrenamtlichen weiteren Gutachtern zusammen. Das Sachverständigengremium arbeitet selbstständig und unabhängig. Die Herausgabe des Berichts erfolgt ab sofort jeweils in geraden Jahren, spätestens zum 30. Juni.

Eine Zusammenfassung des Immobilienmarktberichts finden Sie unter:
www.gutachterausschuesse-bayern.de/IMB_BY_2016

Interessante Informationen über den Wohnungspakt Bayern gibt es hier:
www.innenministerium.bayern.de/buw/wohnen/wohnungspakt/index.php

StMI, Pressemitteilung v. 20.06.2016

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bauen/ Wohnen/ Verkehr, Demografie/ Integration, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Verwaltung Schlagwörter: Anzeigen BauBod, Anzeigen genot

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

Juni 2016
M D M D F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930  
« Mai   Jul »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in