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EU-Kommission: Erklärung der Kommission zum Urteil des deutschen BVerfG

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Die Kommission nimmt das heutige Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis, in dem es Verfassungsbeschwerden gegen das Outright Monetary Transactions (OMT)-Programm der Europäischen Zentralbank zurückweist.

Wir begrüßen, dass das Gericht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2015 in der Substanz bestätigt.

Die Europäische Zentralbank handelt im Rahmen ihres Mandats wie im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehen.

Die Europäische Kommission respektiert die Unabhängigkeit der EZB und steht voll und ganz hinter der EZB bei der Ausübung ihres Mandats.

EU-Kommission, Statement 16/2266 v. 21.06.2016