• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt Bayerischen Bibliotheksplan

21. Juni 2016 by Klaus Kohnen

Bildungsminister Dr. Ludwig Spaenle: „Hervorragendes Konzept, das richtungsweisend für die Weiterentwicklung der bayerischen Bibliothekslandschaft ist / Bayerische Bibliotheken sind Serviceeinrichtungen für alle Bürger“ / Staatssekretär Bernd Sibler: „Bibliotheksplan nimmt gesamte Vielfalt der Aufgaben der Bibliotheken in Bayern in den Blick“

Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Bildungsminister Dr. Ludwig Spaenle und Staatssekretär Bernd Sibler erstmals einen Bayerischen Bibliotheksplan nach dem Vorbild des Bayerischen Musikplans beschlossen. Darin werden die wesentlichen Leistungsfelder der bayerischen Bibliotheken aller Fachrichtungen dargestellt sowie Zukunftsperspektiven, Stärken und Entwicklungsbedarfe aufgezeigt.

Spaenle: „Mit dem Bayerischen Bibliotheksplan haben wir nun ein hervorragendes Konzept, das die zentralen Aufgabenfelder der bayerischen Bibliotheken identifiziert und richtungsweisend für die Weiterentwicklung der bayerischen Bibliothekslandschaft ist. Bayern besitzt eine im bundesweiten Vergleich äußerst leistungsstarke Bibliothekslandschaft. Die rund 2.000 bayerischen Bibliotheken stehen als Serviceeinrichtung allen Bürgern offen und können so einen wichtigen Beitrag bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen der Wissens- und Informationsgesellschaft leisten. Hierzu gehören etwa die Förderung lebensbegleitenden Lernens, die Integration von Menschen mit verschiedenem kulturellem Hintergrund oder die digitale Transformation aller Lebensbereiche.“

Staatssekretär Bernd Sibler, der auch Vorsitzender des Bayerischen Bibliotheksverbands ist, ergänzte:

„Der Bayerische Bibliotheksplan nimmt die gesamte Vielfalt der Aufgaben der öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken in Bayern in den Blick: von der Bewahrung des schriftlichen Kulturerbes bis zu den digitalen Angeboten, von den Leistungen der Bibliotheken für Wissenschaft, Forschung und Lehre ebenso wie für die Förderung von Lesefähigkeit und Lesebegeisterung von Kindern und Jugendlichen. Auch der Beitrag der Bibliotheken zur Wahrung der Chancengleichheit in Stadt und Land durch die zahlreichen breitenwirksamen Angebote spielt eine wichtige Rolle.“

Der Bayerische Bibliotheksplan wurde vom Bayerischen Bibliotheksverband unter Mitwirkung der Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen, des St. Michaelsbundes, Landesverband Bayern e.V., der Bayerischen Staatsbibliothek und bayerischer Universitätsbibliotheken erarbeitet.

In Bayern gibt es die Bayerische Staatsbibliothek, 32 wissenschaftliche Bibliotheken an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, zehn regionale staatliche Bibliotheken, mehr als zwei Dutzend Spezial- und Diözesanbibliotheken, über 750 kommunale Bibliotheken sowie knapp 1.200 kirchliche öffentliche Bibliotheken. Der Gesamtbestand der bayerischen Bibliotheken beträgt gut 64,5 Millionen Medien, davon entfallen rund 23 Millionen auf die öffentlichen Bibliotheken und Büchereien. Mit insgesamt rund 79 Millionen Entleihungen im Jahr, allein knapp 68 Millionen davon in den öffentlichen Bibliotheken, werden sie intensiv von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Das belegen auch die mehr als 25 Millionen Besuche in den fast 2.000 öffentlichen Bibliotheken und Büchereien in Bayern pro Jahr.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 21.06.2016

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bildung/ Forschung/ Kultur, Im Fokus, Kommunales, Kultur/ Kirche/ Religion, Universitäten/ Hochschulen Schlagwörter: Bibliotheken, Bibliotheksplan

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

Juni 2016
M D M D F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930  
« Mai   Jul »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK