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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMUV: Kein unkonventionelles Fracking in Bayern – Neues Bundesgesetz trägt bayerische Handschrift

24. Juni 2016 by Klaus Kohnen

Die vom Bundestag heute verabschiedete Neuregelung zum Fracking greift alle zentralen bayerischen Forderungen auf. Das betonten die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf und die Bayerische Wirtschaftsministerin Ilse Aigner heute in München:

Das neue Gesetz ist ein Entwurf der Vernunft. Die breite Ablehnung der Fracking-Technologie bei den Menschen ist jetzt in eine verbindliche Gesetzesform gegossen. Mit der Neuregelung wird unkonventionelles Fracking in Bayern ausgeschlossen. Unkonventionelles Fracking ist eine Technologie mit einem nicht akzeptablen Restrisiko. Der Freistaat hat sich von Anfang an dafür eingesetzt, diese Technologie zu untersagen, solange nicht alle Risiken für Mensch und Umwelt ausgeschlossen sind.“

Höchstens vier Probebohrungen zur Erforschung des unkonventionellen Fracking sollen in Deutschland noch erlaubt werden. Hier müssen die Länder aber jeweils zustimmen. Bayern hat sich von Anfang an für einen entsprechenden landesrechtlichen Vorbehalt bei Forschungsvorhaben eingesetzt.

Bei der Durchführung von Forschungsbohrungen müssen die Länder zwingend eingebunden werden. Die Länder haben damit die Möglichkeit, entsprechende Maßnahmen zu verbieten. Bayern ist kein Experimentierfeld für unerforschte riskante Technologien. Der Schutz des Grund- und Trinkwassers hat immer Vorrang. Hier gibt es keine Kompromisse: Denn einmal vergiftet, ist es für immer verloren“, so die Ministerinnen.

Aus geologischen Gründen kommt eine Anwendung des unkonventionellen Frackings in Bayern ohnehin nicht in Betracht.
Auch beim konventionellen Fracking gibt es in Zukunft wichtige Beschränkungen, die Bayern unterstützt hat. Ein wichtiges bayerisches Anliegen ist der Schutz von Brunnen für die Gewinnung von Mineralwasser oder für Brauereien. Der Gesetzentwurf sieht ein Verbot von Fracking-Maßnahmen in Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen und von Wasserentnahmestellen zur Herstellung von Lebensmitteln vor.

StMUV, Pressemitteilung v. 24.06.2016

Redaktionelle Anmerkung

Beim „Fracking-Gesetz“ handelt es sich um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominderung bei den Verfahren der Fracking-Technologie. Die Erste Beratung im Bundestag fand bereits am 07.05.2015 statt. Dem Beschluss ging eine Einigung der Koalitionsfraktionen voraus, die in eine Formulierungshilfe für die Ausschussempfehlung mündete.

  • Zur Einigung der Koalitionsfraktionen vgl. auch die Meldung des BMUB v. 22.06.2016.
  • Zum Vorgang im DIP

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz, Rechtsentwicklung, Umweltrecht, Verwaltung Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen PlaNatUm, Fracking, Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie

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