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VG Regensburg: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei unverfolgt aus Syrien ausgereisten Asylbewerbern

Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / VG Regensburg, Urt. v. 25.06.2016 – RN 11 K 16.30723

Leitsätze:

  1. Flüchtlingen aus Syrien droht bei einer Rückkehr in der Regel mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit staatliche Verfolgung.
  2. Die (illegale) Ausreise und ein längerer Aufenthalt im westlichen Ausland werden – ungeachtet einer tatsächlichen oppositionellen Haltung – als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst.