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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Deutscher Städtetag: Städte unterstützen gleichberechtigte Teilhabe – neue Leistungen auch seriös gegenfinanzieren

28. Juni 2016 by Klaus Kohnen

Zum heutigen Kabinettsbeschluss für das neue Bundesteilhabegesetz sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages:

Die deutschen Städte unterstützen ein eigenes Leistungsrecht für Menschen mit Behinderung, das gleichberechtigte Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sicherstellt und dem Grundsatz der Inklusion Rechnung trägt. Das haben wir immer gefordert, und deshalb begrüßen wir dieses Anliegen der Bundesregierung. Positiv ist im Entwurf für das Bundesteilhabegesetz insbesondere die angestrebte Trennung der Fachleistungen für Menschen mit Behinderung von Leistungen für ihren Lebensunterhalt.

Für richtig halten wir auch die Absicht, in einem Bundesteilhabegesetz den Leistungsträgern zu ermöglichen, die Angebote besser zu steuern sowie den jährlichen Ausgabenanstieg der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in der kommunalen Sozialhilfe zu dämpfen. Diese Erwartungen der Städte erfüllt der Gesetzentwurf bisher leider nicht. Für einen echten Perspektivwechsel müssten sich außerdem die jeweiligen Lebensbereiche wie die gesundheitliche Versorgung und die Sozialversicherungen stärker für die Belange der Menschen mit Behinderung öffnen.

Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen betrugen im Jahr 2014 insgesamt 16,4 Milliarden Euro und steigen jedes Jahr um rund 1 Milliarde Euro weiter an. Die Städte befürchten durch den Gesetzentwurf erhebliche Mehrkosten für die Träger der Eingliederungshilfe und damit vor allem für die Kommunen sowie bei der Hilfe zur Pflege. Der Gesetzentwurf gewährt neue Leistungen, beispielsweise für Mobilität und Assistenz sowie neue Formen bei der Hilfe zur Arbeit, die mehr Menschen als bisher nutzen werden. Zudem wird der leistungsberechtigte Personenkreis neu definiert, so dass mehr Menschen Leistungen in Anspruch nehmen können. Schließlich sieht der Entwurf vor, die anrechnungsfreien Beträge beim Einkommen und Vermögen zu erhöhen. Wenn der Bund im Bundesteilhabegesetz neue Leistungen festlegt, muss er diese auch finanzieren.

Deshalb fordert der Deutsche Städtetag neben inhaltlichen Korrekturen eine seriöse und nachvollziehbare Berechnung der finanziellen Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes sowie einen Ausgleich des Bundes für die zusätzlichen Ausgaben. Diese Punkte müssen im parlamentarischen Verfahren noch verbessert werden.“

Deutscher Städtetag, Statement v. 28.06.2016

Redaktionelle Hinweise

  • Das BMAS hat eine neue Schwerpunktseite „Inklusion“ eingerichtet. Dort findet sich auch der Gesetzentwurf in der vom Kabinett beschlossenen Fassung.
  • Zu Stellungnahmen im Kontext des Bundesteilhabegesetzes vgl. hier.

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Rechtsentwicklung, Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen KommPol, Bundesteilhabegesetz

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