Gesetzgebung

StMAS: Erhöhung des Mindestlohns – Arbeitsministerin Müller: „Nachbesserungen beim Bürokratieaufwand nach wie vor notwendig“

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Die Mindestlohnkommission hat erstmals eine Erhöhung des Mindestlohns vorgeschlagen. Demnach soll der Mindestlohn ab 1. Januar 2017 von bisher 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehoben werden. Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller betonte heute in München:

Der Vorschlag der Kommission orientiert sich weitestgehend an der allgemeinen Tarifentwicklung. Damit partizipieren auch Bezieher von Mindestlohn an der aktuell guten wirtschaftlichen Situation und der positiven Tarifentwicklung.“

Nach wie vor jedoch belasten die bürokratischen Anforderungen der Mindestlohnregelungen die Wirtschaft. Die Ministerin wies deshalb erneut daraufhin, dass hier noch weitere Nachbesserungen durch die Bundesarbeitsministerin erfolgen müssen, zumal durch einen Austritt der Briten aus der Europäischen Union negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt drohen können.

Immerhin ist Großbritannien mit 8,6 Prozent der Ausfuhren der zweitgrößte Exportmarkt Bayerns. Der Brexit ist für die exportorientierte bayerische Wirtschaft mit großen Unsicherheiten verbunden“, so die Ministerin weiter.

Hauptforderungen an den Bund sind die Streichung der Auftraggeberhaftung, die Reduzierung der Dokumentationspflichten und die Prüfung weiterer Ausnahmen beim Mindestlohn für Praktika. Dahingehende Ergebnisse einer aktuellen Randstad-ifo-Studie sind alarmierend, wonach das Angebot an Praktikumsstellen seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns stark zurückgegangen sei.

Gerade in einem Praktikum können Flüchtlinge zeigen, über welche Kompetenzen und Fähigkeiten sie verfügen. Das ist der erste Schritt für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. Diese Chance dürfen wir nicht durch überzogene Reglementierungen aufs Spiel setzen“, so Müller abschließend.

StMAS, Pressemitteilung v. 28.06.2016