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Landtag: Erste Lesung zur Änderung des Bayerischen Blindgeldgesetzes

29. Juni 2016 by Klaus Kohnen

In Bayern gibt es rund 13.600 blinde Menschen – darunter 300 Taubblinde. Sie erhielten letztes Jahr 87 Millionen Euro nach dem bayerischen Blindengeldgesetz ausgezahlt.

Das Blindengeld dient als Ausgleich behinderungsbedingter Mehraufwendungen etwa für Hilfs- und Pflegeleistungen oder die Anschaffung von blindengerechten Hilfsmitteln“, erklärte Sozialministerin Emilia Müller (CSU) bei der ersten Lesung des Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindgeldgesetzes.

Grund für die Reform ist die Pflegestärkungsnovelle der Bundesregierung.

Die Staatsregierung plant wegen der Veränderungen in der Sozialversicherung zum 1. Januar 2017 eine Kürzung des Blindengelds, wenn gleichzeitig Pflegegeld bezogen wird.

Sonst käme es zu einer doppelten finanziellen Ausgleichssituation“, erklärte Müller.

Dies sei aber mit dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. abgestimmt. Die Ministerin versprach, dass kein blinder oder taublinder Mensch einen Nachteil haben werde. Auch für Altfälle sollen Kürzungen durch eine entsprechende Übergangsvorschrift verhindert werden.

In der anschließenden Aussprache machte sich Ruth Waldmann (SPD) mit einem Änderungsantrag für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung stark.

Wo wir gerade dabei sind, die notwendigen Änderungen am Blindengeldgesetz vorzunehmen, wäre das doch nun der richtige Zeitpunkt, um auch anteilige Leistungen für die hochgradig Sehbehinderten aufzunehmen und zusätzlich auch für die Menschen, die hochgradig sehbehindert sind und dazu noch taub oder an an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit leiden.“

Bislang erhalten lediglich Menschen mit maximal zwei Prozent Sehkraft Blindengeld. Waldmann forderte, den rund 5500 hochgradig Sehbehinderten mit einer Sehschärfe von höchsten fünf Prozent ebenfalls Unterstützung nach dem Landesblindengeldgesetz zukommen zu lassen. Dabei gehe es um 166,80 Euro pro Person und Monat. Durch die wegen des medizinischen Fortschritts seit 1992 um 4000 Personen gesunkene Zahl der Blindengeldempfänger spare sich der Freistaat schließlich 20 Millionen Euro im Jahr.

Was wir vorschlagen, kostet neun Millionen Euro“, rechnet Waldmann vor.

Joachim Unterländer (CSU) begrüßte den Gesetzentwurf der Staatsregierung. Er hielt eine Reform des Blindengeldgesetzes zugunsten hochgradig sehbehinderte Menschen zwar ebenfalls für „notwendig“:

Aber heute ist nicht die Stunde dafür“, mahnte er.

Darüber müsse in den kommenden Monaten gesprochen werden. Aktuell gehe es nur um eine Reaktion auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wegen der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade.

Dr. Hans Jürgen Fahn (FREIE WÄHLER) konnte in dem Gesetzentwurf keine Verschlechterung erkennen, weshalb seine Fraktion zustimmen könne.

Aber Leute mit einem Sehvermögen von zwei bis fünf Prozent bleiben in Bayern bis heute auf der Strecke“, warnte er.

Seine Fraktion unterstütze daher den Änderungsantrag der SPD. Kerstin Celina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sprach sich ebenfalls für den Änderungsantrag der Abgeordneten Waldmann aus.

Teure Kontaktlinsen oder Brillen, Lupen, starkes Licht – all das müssen die betroffenen schwerst sehbehinderten Menschen im Wesentlichen selbst bezahlen“, verdeutlichte sie.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindgeldgesetzes wurde anschließend zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss verwiesen.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus dem Plenum v. 29.06.2016 (von David Lohmann)

Redaktioneller Hinweis: Zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes vgl. hier (Vorgangsmappe des Landtags) bzw. hier (Verfahrensgang, gglfs. Stellungnahmen).

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