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VG München: Einlegung eines Widerspruchs per E-Mail ohne qualifizierte Signatur unwirksam, da sie dem Schriftformerfordernis nicht genügt

Sachgebiete: Verfahrens- und Prozessrecht; Presse-, Rundfunk-, Medienrecht / VG München, Urt. v. 29.06.2016 – M 6 K 16.1335 / Widerspruch gegen Rundfunkbeitragsbescheide

Leitsatz:

Die Einlegung eines Widerspruchs per E-Mail ohne qualifizierte Signatur ist unwirksam, da sie dem Schriftformerfordernis des § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht genügt.