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AllMBl (8/2016): Meldungen wichtiger Ereignisse durch die Polizei (WE-Meldungen)

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Die o.g. Bek. des StMI vom 20.04.2016 (Az. IC5-2911.5-0) wurde am 30.06.2016 veröffentlicht (AllMBl S. 1556). Sie tritt am 01.07.2016 in Kraft. Die alte Bek. „WE-Meldungen“ aus dem Jahre 1985 tritt mit Ablauf des 30.06.2016 außer Kraft.

Im Zuge der Aufarbeitung der Ereignisse um die massenhaften sexuellen Übergriffe aus einer Menschenmenge heraus während der Kölner Silvesternacht spielten auch die WE-Meldungen der dortigen Polizei an das nordrhein-westfälische Innenministerium eine Rolle.

Ass. iur. Klaus Kohnen