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AllMBl (8/2016): Richtlinie für die Förderung von hauptamtlichen Koordinatorenstellen für Ehrenamtliche im Bereich Asyl

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Die Richtlinie für die Förderung von hauptamtlichen Koordinatorenstellen für Ehrenamtliche im Bereich Asyl (Ehrenamtskoordinatorenrichtlinie – EhrKoordR) wurde veröffentlicht (Bek. des StMAS v. 18.05.2016, Az. V5/6741-1/932, AllMBl S. 1562). Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft.

Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für hauptamtliche Koordinatorenstellen für Ehrenamtliche im Bereich Asyl.

Genaueres zur Förderung ist der Richtlinie zu entnehmen.

Ass. iur. Klaus Kohnen