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AllMBl (8/2016): Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen

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Die o.g. Bek. des StMAS vom 10.06.2016 (Az. II4/6511-1/386/1) wurde am 30.06.2016 veröffentlicht (AllMBl S. 1560). Sie tritt am 01.07.2016 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft. Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen.

Kinder von Asylbewerbern und Flüchtlingskinder haben ebenso wie deutsche oder andere ausländische Kinder nach Maßgabe von § 24 SGB VIII in Verbindung mit dem BayKiBiG Anspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.

Genaueres zur Förderung ist der Richtlinie zu entnehmen.

Ass. iur. Klaus Kohnen