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AllMBl (8/2016): Weitergeltung von Verwaltungsvorschriften (VwVWBek)

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Die o.g. Bek. der Bayerischen Staatsregierung vom 31.05.2016 (Az. B II 4 – 1256 – 2) wurde am 30.06.2016 veröffentlicht (AllMBl S. 1555). Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft. Hiernach treten alle bis zum 31.12.2015 veröffentlichten Verwaltungsvorschriften außer Kraft, sofern sie nicht in eine Positivliste aufgenommen worden sind.

Das Verzeichnis der ab 01.01.2016 fortgeltenden veröffentlichten Verwaltungsvorschriften kann auf der Verkündungsplattform der Staatsregierung https://www.verkuendung-bayern.de/service abgerufen werden.

Ass. iur. Klaus Kohnen