Gesetzgebung

EU-Kommission: EU-Kommission will verstärkt öffentliche Meinung im Gesetzgebungsprozess einholen

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Die EU-Kommission hat einen weiteren Bereich des EU-Gesetzgebungsprozesses für Rückmeldungen von Bürgern und Interessensvertretern geöffnet. Künftig will die EU-Kommission über ein neues Online-Tool öffentliches Feedback zu Entwürfen von delegierten Rechtsakten und Durchführungsbestimmungen ermöglichen. Das neue Online-Tool ist Teil des neuen nutzerfreundlichen Webauftritts der EU-Kommission.

Der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans sagte:

Transparenz und Konsultation stehen im Mittelpunkt unserer Bemühungen, bessere Rechtsetzung für bessere Ergebnisse zu erzielen. Seit Amtsantritt vor 18 Monaten haben wir unseren Entscheidungsprozess weit geöffnet und konsultieren auf sämtlichen Stufen mit all jenen, die mit EU Regeln zu tun haben. Interessensvertreter werden nun erstmals zu delegierten Rechtsakten und Durchführungsbestimmungen Stellung nehmen können.“

Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen werden von den EU-Institutionen genutzt, um Elemente von bereits bestehenden Rechtsakten zu aktualisieren oder die Bedingungen zu spezifizieren, unter denen EU-Recht umgesetzt werden sollte.

Die Kommission legte ihre Agenda für eine bessere Rechtsetzung am 19. Mai 2015 vor, um die Tätigkeit der EU in Form und Inhalt neu auszurichten. Die EU, ihre Organe und ihr gesamter Rechtsbestand stehen im Dienste der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen, für die dies in ihrem Alltag und bei ihren Tätigkeiten deutlich zu erkennen sein muss. Die Kommission ist bestrebt, den Bürgerinnen und Bürgern zu beweisen, dass sie diesem Anspruch gerecht wird. Die Juncker-Kommission stellt einen Neubeginn für Europa dar. Es geht vorrangig darum, Lösungen für die großen Probleme anzubieten, die von den Mitgliedstaaten allein nicht bewältigt werden können.

Mehr Informationen:

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Mitteilung v. 01.07.2016