Gesetzgebung

Bayerischer Landkreistag: Kommunaler Finanzausgleich 2017 – Präsident Bernreiter: „Kommunale Investitionskraft gestärkt!“

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Die Leistungen im kommunalen Finanzausgleich 2017 erreichen nach dem Ergebnis der heutigen Verhandlungen mit 8,82 Mrd. Euro ein neues Rekordniveau. Das sind 260 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Dazu der Präsident des Bayerischen Landkreistags Landrat Christian Bernreiter, Deggendorf:

Wir freuen uns über diesen Zuwachs, der wie im Vorjahr wesentlich auf die gute Entwicklung der Steuereinnahmen in Bayern und zusätzliche staatliche Mittel zurückzuführen ist.“

Ein wichtiger und richtiger Schwerpunkt wurde bei den kommunalen Baumaßnahmen gesetzt. Für Schulen und Kindertageseinrichtungen stehen 2017 erstmals Fördermittel in Höhe von 500 Mio. Euro zur Verfügung, 70,2 Mio. Euro mehr als 2016 (+ 16,3 %). Damit können mehr in die Bildungsinfrastruktur investiert, neue Gebäude gebaut und schon vorhandene Gebäude saniert werden.

Mit einer Aufstockung der Finanzzuweisungen nach Art. 7 FAG um 34 Mio. Euro auf 462 Mio. Euro (+ 7,9 %) beteiligt sich der Freistaat Bayern an den gestiegenen Personalkosten für die Erledigung der Aufgaben, die die Gemeinden, Städte und Landkreise im Auftrag des Staates durchführen. Eine echte Entlastung der Verwaltungshaushalte!

Ein wesentlicher Erfolg ist auch der Anstieg der Schlüsselzuweisungen (+ 63,6 Mio. Euro = + 2 %) auf 3,29 Mrd. Euro, der insbesondere Gemeinden und Landkreisen mit unterdurchschnittlicher Steuerkraft zugutekommt.

Vereinbart wurden schließlich weitere Gespräche zu den Kosten für Flüchtlinge, insbesondere unbegleitete Minderjährige und junge Erwachsene, sobald Ergebnisse der Verhandlungen mit dem Bund vorliegen. Bereits erreicht werden konnten Dank der hartnäckigen Verhandlungen des Bayerischen Ministerpräsidenten, Horst Seehofer, Entlastungen bei den flüchtlingsbedingten Mehrkosten der Unterkunft mit 62 Mio. Euro im Jahr 2016. 2017 und 2018 wird sich dieser Betrag entsprechend den Aufwendungen der bayerischen Kommunen erhöhen. Daneben ist es gelungen, einen Weg für die Entlastung i. H. v. 5 Mrd. Euro im Zusammenhang mit der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu finden. Die bayerischen Gemeinden, Landkreise und Bezirke erhalten davon ab 2018 insgesamt rund 645 Mio. Euro jährlich.

Bernreiter: „Eine echte Stärkung der Kommunalhaushalte!“

Bayerischer Landkreistag, Pressemitteilung v. 06.07.2016

Redaktioneller Hinweis: Meldungen und Stellungnahmen zum kommunalen Finanzausgleich 2017.