Gesetzgebung

BMF: Haus­halt­s­ent­wurf 2017 und Fi­nanz­plan bis 2020 – Die rich­ti­gen Schwer­punk­te oh­ne neue Schul­den

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Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2017 und den Finanzplan bis 2020 beschlossen. Der Bund hält an seiner soliden Haushaltspolitik fest und verzichtet durchweg in jedem Jahr bis 2020 auf die Aufnahme neuer Schulden. Bereits seit 2014 ist der Bundeshaushalt ohne Nettokreditaufnahme ausgeglichen.

Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble:

Deutschland bleibt verlässlich. Wir stärken die Handlungsfähigkeit des Staates in der Zukunft, indem wir auf neue Schulden verzichten. Gleichzeitig investieren wir in wichtige Zukunftsfelder, in Forschung und Infrastruktur, in die äußere und innere Sicherheit und in die Integration der Flüchtlinge. Damit gelingt die richtige Balance aus Stabilität und Wachstum, ohne wichtige Belange wie Sicherheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu vernachlässigen.“

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Mit dem ausgeglichenen Haushalt trägt der Bund maßgeblich dazu bei, die Schuldenstandsquote bis 2020 auf unter 60 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) – der Vorgabe des Stabilitäts- und Wachstumspakts – zu senken. Bereits dieses Jahr ist ein Wert von unter 70 % erreichbar.

Die Ausgaben im Bundeshaushalt steigen bis 2020 moderat an: von 328,7 Mrd. Euro im Jahr 2017 auf 349,3 Mrd. Euro im Jahr 2020. Insbesondere die zukunfts- und wachstumsorientierten Ausgaben im Bundeshaushalt werden weiter erhöht. Die Investitionsausgaben werden von 31,5 Mrd. Euro im Jahr 2016 auf 33,3 Mrd. Euro im Jahr 2017 und die Ausgaben für Bildung und Forschung im gleichen Zeitraum von 21,1 Mrd. Euro auf 22,7 Mrd. Euro steigen:

  • Die Verkehrsinvestitionen werden 2017 noch einmal um 0,5 Mrd. Euro gegenüber 2016 auf 12,8 Mrd. Euro erhöht. Seit Beginn der Legislaturperiode sind die Verkehrsinvestitionen damit um 25 % gestiegen.
  • Dem Bundesbildungs- und Forschungsministerium stehen 2017 mit insgesamt 17,6 Mrd. Euro noch einmal rund 1,2 Mrd. Euro mehr als in diesem Jahr zur Verfügung. Im Jahr 2009 hatte der Einzelplan noch ein Volumen von rund 10 Mrd. Euro.
  • Für den Breitbandausbau wird die Bundesregierung noch einmal zusätzlich 1,3 Mrd. Euro bis 2020 bereitstellen – über die bereits vorgesehenen 2,7 Mrd. Euro hinaus. In unterversorgten Gebieten, in denen in den kommenden drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Netzausbau zu erwarten ist, wird damit der Ausbau weiter unterstützt.
  • Für Investitionen in die Mikroelektronik sind insgesamt Mittel in Höhe von 1,7 Mrd. Euro im Finanzplan bis 2020 vorgesehen. Damit unterstützt der Bund die Digitalisierung der Wirtschaft, ihre Innovationsfähigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit.
  • Zur beschleunigten Marktentwicklung für Elektrofahrzeuge sind insgesamt 1,6 Mrd. Euro vorgesehen. Davon sind im Zeitraum 2016 bis 2020 finanzielle Mittel in Höhe von 900 Mio. Euro im Energie- und Klimafonds eingeplant. Die Industrie stellt 600 Mio. Euro bereit.

Ein weiterer Schwerpunkt des Haushaltsentwurfs 2017 und des Finanzplans bis 2020 ist die äußere und innere Sicherheit.

  • Der Verteidigungshaushalt wird angesichts vielfältiger und sich wandelnder Aufgaben bei der Bündnis- und Landesverteidigung und im Rahmen internationaler Einsätze im Jahr 2017 um 1,7 Mrd. Euro auf rund 36,6 Mrd. Euro angehoben und im neuen Finanzplan bis 2020 um insgesamt rund 10,2 Mrd. Euro aufgestockt.
  • Die Ausgaben für den Bereich der Inneren Sicherheit werden bis 2020 deutlich erhöht: um insgesamt mehr als 2,2 Mrd. Euro gegenüber der bisherigen Finanzplanung. Schwerpunkte sind das neue Programm zur Stärkung der Sicherheitsbehörden sowie Ausgaben für die Bundespolizei. Der Haushalt des Bundesinnenministeriums wird 2017 um rund 540 Mio. Euro gegenüber dem laufenden Haushalt aufgestockt. Es wird fast 2000 neue Stellen geben.

Die Flüchtlingsbewegungen der vergangenen Monate haben Deutschland vor die Herausforderung gestellt, die Integration hunderttausender Menschen zu bewältigen. Für diese Aufgabe und zur Bekämpfung der Fluchtursachen wird der Bund 2017 knapp 19 Mrd. Euro bereitstellen.

Die Sozialausgaben des Bundes bleiben auch im Haushaltsentwurf 2017 mit einem Volumen von rund 171,0 Mrd. Euro weiterhin auf hohem Niveau und stellen den mit Abstand größten Ausgabebereich des Bundeshaushalts dar. Die Sozialleistungsquote – der Anteil der Sozialausgaben an den Gesamtausgaben – beträgt 2017 rund 52,0 %. Das heißt: Etwa jeder zweite vom Bund ausgegebene Euro fließt in den Sozialbereich.

Der Bundeshaushalt spiegelt dabei zahlreiche sozialpolitische Maßnahmen dieser Legislaturperiode wider, wie zum Beispiel die Erhöhung des Wohngeldes, das Elterngeld-Plus mit Partnerschaftsbonus, die abschlagsfreie Altersrente ab 63, die „Mütterrente“, die Lebensleistungsrente, das Bundesteilhabegesetz und eine verbesserte Erwerbsminderungsrente. Die Leistungen des Bundeshaushalts an die Gesetzliche Rentenversicherung steigen zwischen 2017 und 2020 von 91,2 Mrd. Euro auf 100,7 Mrd. Euro an.

Mehr zum Thema

BMF, Pressemitteilung v. 06.07.2016

Redaktioneller Hinweis: Vgl. die Stellungnahmen zum Haushaltsentwurf des BMWi, des BMEL und des BMI.