Gesetzgebung

BMI: Bundesregierung will über­flüs­si­ge For­mer­for­der­nis­se strei­chen

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Bundeskabinett beschließt „Bericht zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens im Verwaltungsrecht des Bundes“

Geschäfte elektronisch abwickeln – was in der Privatwirtschaft alltäglich ist, soll auch bei der Verwaltung zur Normalität werden. Händische Unterschriften und die Notwendigkeit, persönlich bei der Behörde vorzusprechen, behindern vielfach eine einfache elektronische Kommunikation mit der Verwaltung und bremsen den Ausbau elektronischer Verwaltungsdienstleistungen.

Die Bundesregierung hat daher über 3.000 Vorschriften, die Schriftform oder ein persönliches Erscheinen anordnen, auf den Prüfstand gestellt. Das Ergebnis hält der vom Bundesinnenministerium vorgelegte und heute vom Bundeskabinett beschlossene „Bericht zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens im Verwaltungsrecht des Bundes“ fest. Danach kann in 20 Prozent der überprüften Vorschriften auf die Schriftform verzichtet werden. So sollen künftig beispielsweise die Zulassung zur Handwerksmeisterprüfung elektronisch beantragt und Einwendungen gegen Immissionsschutzanlagen elektronisch vorgebracht werden können.

Hindernisse bei der elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung müssen abgebaut werden. Mein Haus hat sich deshalb im Rahmen des Überprüfungsprozesses stark dafür eingesetzt, dass überflüssige Schriftformerfordernisse gestrichen werden. Gleichzeitig müssen wir aber auch darauf achten, dass vermeidbare Formerfordernisse zukünftig erst gar nicht erst in Gesetzentwürfe aufgenommen werden. Die Verwaltung muss sich den berechtigten Interessen der Bürger und Unternehmen öffnen. Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Bericht sind wir diesem Ziel ein gutes Stück näher gekommen. Jetzt gilt es, die im Bericht aufgezeigten Handlungsoptionen zügig umzusetzen und die anpassungsbedürftigen Vorschriften noch in dieser Legislaturperiode durch ein entsprechendes Gesetz zu ändern“, so Bundesinnenminister de Maizière.

Die Bundesregierung hatte bereits in der Digitalen Agenda 2014 – 2017 und dem Regierungsprogramm Digitale Verwaltung 2020 beschlossen, das Verwaltungsrecht des Bundes und die darin enthaltenen Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens zu überprüfen. An der IT-gestützten Überprüfung waren neben den Bundesressorts auch nachgeordnete Bundesbehörden, die Länder, Kommunen, Verbände und der Nationale Normenkontrollrat beteiligt.

BMI, Pressemitteilung v. 06.07.2016