Gesetzgebung

StMELF: Bienenstockregistrierungsgesetz – Dank Bayern: Imker von unsinniger Bürokratie verschont

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Die Imker in Bayern und Deutschland bleiben von überzogener Bürokratie verschont. Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitteilte, war der hartnäckige Einsatz Bayerns gegen das vom Bund wegen entsprechender EU-Forderungen geplante Bienenstockregistrierungsgesetz erfolgreich.

Die Kommission hat akzeptiert, dass die vorgesehene akribische Erfassung und Kontrolle von Bienenstöcken nichts bringt außer mehr Bürokratie für Imker und Verwaltung“, sagte Brunner.

Stattdessen bleibt es nun bei der bisherigen pragmatischen Regelung: Um die im Durchschnitt acht Euro Fördergelder pro Imker und Jahr erhalten zu können, melden die Imkerverbände die Zahl der Bienenstöcke über den Bund nach Brüssel. Bayern hatte sich zuvor in Brüssel und Berlin massiv für die Beibehaltung der bisherigen Praxis eingesetzt.

Die EU-Kommission und der Europäische Rechnungshof hatten die bislang übliche Meldung auf Grundlage der Verbandszahlen angezweifelt und eine bundeseinheitliche Erfassung der Bienenvölker gefordert. Ein Bienenstockregistrierungsgesetz aber hätte allein in Bayern mehr als 30.000 Imker einer jährlichen Meldepflicht unterworfen. Selbst Imker, die gar keine Fördermittel in Anspruch nehmen, hätten am Meldeverfahren teilnehmen müssen – für Brunner eine völlig überzogene Vorgabe und im krassen Missverhältnis zu den ausgereichten Fördermitteln.

StMELF, Pressemitteilung v. 06.07.2016