Gesetzgebung

StMJ: Reform des Sexualstrafrechts im Bundestag

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Bayerns Justizminister Bausback: „Geplanter Gesetzesbeschluss trägt unverkennbar bayerische Handschrift / Weitreichende Verbesserungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung / Bundestag übernimmt bayerischen Vorschlag zur sexuellen Belästigung!“

Der Bundestag beschließt heute den im parlamentarischen Verfahren wesentlich geänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Sexualstrafrechts. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass:

Der Gesetzentwurf, der heute zur Abstimmung steht, trägt unverkennbar eine bayerische Handschrift und ist ein großer Erfolg bayerischer Rechtspolitik. Er bringt weitreichende Verbesserungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung mit sich!“

Bausback: „Ich habe von Anfang an gesagt: Der ursprüngliche Gesetzentwurf des Bundesjustizministers war zu wenig. Ich freue mich daher sehr, dass unsere bayerischen Forderungen im Wesentlichen nun Gesetz werden.“

Besonders hebt Bayerns Justizminister den neuen Straftatbestand der sexuellen Belästigung hervor:

Hier übernimmt der Bundestag unseren bayerisch-sächsischen Vorschlag, den wir schon Anfang Mai im Bundesrat vorgestellt hatten! Und das völlig zurecht, denn: Der flüchtige Griff an das Gesäß oder den Busen ist für die Opfer ein gravierender Eingriff in ihre sexuelle Selbstbestimmung. Es ist daher richtig und wichtig, dass sich dies künftig auch im Strafgesetzbuch durch einen eigenen Straftatbestand widerspiegeln wird!“

Darüber hinaus macht sich ebenfalls künftig strafbar, wer sich an sexuellen Übergriffen aus Gruppen heraus beteiligt.

Bausback: „Damit greift der Bundestag ein wichtiges bayerisches Anliegen auf. Für mich war nämlich sofort nach den Vorkommnissen von Köln klar: Solche Taten, bei denen sowohl die Übermacht mehrerer Personen als auch die „Gruppendynamik“ die Lage der Opfer deutlich verschlechtern, müssen strafrechtlich angemessen erfasst und geahndet werden können. Es ist daher gut, dass wir künftig eine Regelung haben, die solches Unrecht spezifisch erfasst.“

StMJ, Pressemitteilung v. 07.07.2016

Redaktionelle Hinweise

Bei dem Gesetz handelt es sich um den Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung.