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VG Ansbach: Personalrat lehnt Einigung in BAMF-Verfahren ab

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Sowohl der Gesamtpersonalrat (GPR) als auch der Örtliche Personalrat (ÖPR) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben gestern in zwei personalvertretungsrechtlichen Verfahren einer gütlichen Einigung zwischen den Verfahrensbeteiligten nicht zugestimmt.

In den beiden personalvertretungsrechtlichen Antragsverfahren (Az. AN 7 P 16.00296 und AN 7 P 16.00303), in denen es zum einen um die Einstellung von ca. 330 Mitarbeitern ohne Beteiligung der Personalvertretung und zum anderen um die Anordnung von Schichtarbeit entgegen der geltenden Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit (DV-Zeit) geht, beantragen nunmehr beide Gremien eine Entscheidung des Gerichts.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach hatte in der öffentlichen mündlichen Anhörung vom 21. Juni 2016 unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Wolfgang Heilek einen Einigungsvorschlag zur gütlichen Beilegung der Verfahren unterbreitet. Das BAMF sollte Verstöße
gegen zwingende Vorschriften von Mitbestimmungsrechten des Personalrates einräumen und alles in seiner Macht Stehende tun, um vergleichbare Verstöße in der Zukunft zu vermeiden. Eine Zusatzvereinbarung zur geltenden DV-Zeit sollte vereinbart werden. Beide Parteien hatten die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 2 Wochen dem Gericht mitzuteilen, ob sie diesen Einigungsvorschlägen zustimmen.

Das BAMF erklärte sich gegenüber dem VG Ansbach in beiden Verfahren mit der vom Gericht vorgeschlagenen gütlichen Einigung einverstanden. Gestern ließen nun der ÖPR und der GPR über ihren Rechtsanwalt mitteilen, dass ihrerseits kein Einverständnis mit dem Einigungsvorschlag besteht. Sie beantragten, das VG Ansbach möge entscheiden.

Es ist jetzt noch zu klären, ob das Gericht ohne – nochmalige – mündliche Anhörung entscheiden kann. Das Gericht beabsichtigt auf jeden Fall, die beiden Verfahren möglichst kurzfristig abzuschließen.

Das dritte weitere Verfahren (angebliches Verbot der Dienststellenleitung an die Vorsitzenden des Gesamtpersonalrates und des Örtlichen Personalrates, gegenüber der Presse Interviews zu geben) wurde bereits in der mündlichen Anhörung vom 21. Juni 2016 einvernehmlich für erledigt erklärt.

Anhängig beim VG Ansbach sind noch 19 weitere personalrechtliche Verfahren, in denen es wiederum um Einstellungen von Mitarbeitern geht, die angeblich ohne Beteiligung des Personalrates erfolgten. Hier steht noch kein Termin zur Anhörung fest.

VG Ansbach, Pressemitteilung v. 07.07.2016 zu den Verfahren AN 7 P 16.00296 und AN 7 P 16.00303

Redaktioneller Hinweis: Zur Rechtsentwicklung im öffentlichen Dienstrecht.