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StMAS: Kinder von Asylbewerbern in Bayern – Familienministerin Müller: „Wir unterstützen Kitas mit sechs Millionen Euro zusätzlich!“

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Ab sofort stellt der Freistaat den Landkreisen und kreisfreien Städten zusätzlich sechs Millionen Euro zur Verfügung. Die Staatsregierung unterstützt damit die Tagesbetreuung der Kinder von Asylbewerbern.

Kindern aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen möglichst schnell unsere Sprache und die Grundwerte unserer Gesellschaft zu vermitteln, ist ein zentraler Baustein gelingender Integration“, so Bayerns Familienministerin Emilia Müller, „deshalb ist es entscheidend, dass wir die Kitas bei diesen Aufgaben ganz besonders unterstützen.“

Kitas erhalten für Kinder mit Migrationshintergrund bereits jetzt eine um 30 Prozent höhere Förderung, um dem höheren personellen Aufwand gerecht zu werden. Jetzt können zusätzlich mit der Fördersumme zum Beispiel Dolmetscher, Fortbildungen für das pädagogische Personal oder Fahrdienste finanziert werden.

Wir rechnen mit rund 6.000 Kindern von Asylsuchenden, die dieses Jahr in bayerischen Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden. Das bedeutet: 6.000 mal Verantwortung für Bildung, Erziehung und Betreuung von kleinen Kindern, die unsere Welt erst kennenlernen müssen. Wir können dankbar sein, dass wir so engagierte Erzieherinnen und Erzieher in Bayern haben, die sich dieser Herausforderung mit größtem Engagement stellen“, so Müller.

Um Asylsuchenden die Bedeutung und die Vorteile von Kitas näher zu bringen, stellt das Bayerische Sozialministerium die Broschüre „Kinder in Kindertageseinrichtungen – Informationen für Eltern im Rahmen des Asylverfahrens“ zur Verfügung. Asylbewerber finden darin in sechs Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Dari, Saudi Arabisch und Somali) alle wichtigen Informationen rund um den Besuch einer Kindertagesstätte. Die Broschüre wird über die Asylsozialberatung an Asylbewerberfamilien verteilt, für die mit dem Auszug aus der Erstaufnahmeeinrichtung ein neuer Abschnitt im Asylverfahren beginnt.

StMAS, Pressemitteilung v. 10.07.2016