Gesetzgebung

Staatskanzlei: Staatsregierung schafft starke Interessenvertretung für Angehörige der Pflegeberufe in Bayern – Kabinett stimmt Gesetzentwurf für neue „Vereinigung der bayerischen Pflege“ zu

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Gesundheitsministerin Melanie Huml: „Pflegeberuf wird aufgewertet“

Die Staatsregierung schafft eine starke Interessenvertretung für Bayerns Pflegekräfte. Der Ministerrat stimmte dem Gesetzentwurf von Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml zu. Im nächsten Schritt werden nun die betroffenen Verbände angehört.

Ministerin Huml betonte: „Wir gehen den ‚Bayerischen Weg‘ einer kraftvollen Interessenvertretung mit freiwilliger Mitgliedschaft und ohne Pflichtbeiträge. Ziel ist dabei auch, die Pflege in Bayern aufzuwerten. Denn wir wollen mehr junge Menschen für die Pflegeberufe begeistern!“

Die Interessenvertretung soll „Vereinigung der bayerischen Pflege“ heißen und wie die bereits bestehenden Heilberufekammern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein.

Huml erläuterte: „Die Vereinigung der bayerischen Pflege wird bei allen Gesetzgebungsverfahren und sonstigen Vorhaben der Staatsregierung, die die Pflege betreffen, angehört und eingebunden. Sie wird als wichtiger Ansprechpartner der Politik die Interessen der Pflege in Bayern wirkungsvoll vertreten.“

Die Staatsministerin fügte hinzu: „Die Vereinigung der bayerischen Pflege soll auch die Qualität in der Pflege weiterentwickeln. Dazu kann sie etwa im Bereich der Fort- und Weiterbildung tätig werden. Auch im Bereich der Berufsaufsicht wird sie Zuständigkeiten erhalten.“

Der Gesetzentwurf berücksichtigt zahlreiche Anregungen und Vorschläge aus dem Kreis der Gründungskonferenz für die Interessenvertretung. Zu den Beratungen eingeladen waren sowohl einzelne Pflegekräfte und Pflegeverbände als auch Verbände von Einrichtungsträgern, Gewerkschaften, Berufsfachschulen für die Pflege und die Bayerische Krankenhausgesellschaft.

Huml unterstrich: „Den Teilnehmern an der Gründungskonferenz danke ich sehr für die wertvollen Vorschläge, Informationen und Hinweise zur Ausgestaltung der Interessenvertretung.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 12.07.2016