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StMFLH: Digitalisierung schützt Fischereirechte bei Donauausbau

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Bayern ist einziges Bundesland mit digitaler Erfassung der Fischereirechte

Die Vermessungsverwaltung in Bayern sichert das Eigentum nicht nur an Grund und Boden. Die weitgehend nur in historischen Unterlagen dokumentierten Fischereirechte wurden zwischen Deggendorf und Vilshofen vollständig digitalisiert.

Damit sind die Fischereirechte dauerhaft und zeitgemäß gesichert. Gleichzeitig ist dies ein Beitrag für die derzeit laufende Planung des naturnahen Ausbaus der Donau“, teilte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder mit.

Der Freistaat Bayern ist bisher das einzige Bundesland, das Fischereirechte flächendeckend und einheitlich an zentraler Stelle digital erfasst.

Die Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Ausbau der Wasserstraße an der Donau stellen mit Gesamtbaukosten von 775 Millionen Euro eines der seit langem größten und wichtigsten Projekte in Niederbayern dar. Dabei müssen auch die Fischereirechte berücksichtigt werden, deren räumliche Ausdehnung den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bekannt ist.

Durch die Digitalisierung dieser Datenbestände sind die Fischereiberechtigten entlang der Donau auf einfache Weise ermittelbar – niemand wird vergessen“, so Söder.

Neben der Sicherung des Eigentums an diesen Rechten dient die Digitalisierung auch der Bürgerbeteiligung. Entlang der 54 Flusskilometer zwischen Deggendorf und Vilshofen existieren allein 97 Fischereichte mit 51 berechtigten Personen. Aufgrund der hohen Anzahl von sich überlagernden Koppelfischereirechten summiert sich die Gesamtfläche aller Fischereirechte auf über 28 km² bei gerade einmal 12 km² Wasserfläche. Die Daten werden von der RMD Wasserstraßen GmbH als Verfahrensträger nun im laufenden Planfeststellungsverfahren verwendet.

StMFLH, Pressemitteilung v. 12.07.2016