Gesetzgebung

BMI: Neue Da­ten­schutz­ver­ein­ba­rung mit den USA

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Das Privacy Shield löst das für ungültig erklärte Safe Harbour-Abkommen ab

Nachdem die EU-Mitgliedstaaten am vergangenen Freitag den Entwurf für eine neue Datenschutzvereinbarung der EU-Kommission mit breiter Mehrheit unterstützt hatten, hat die EU-Kommission gestern das sog. „Privacy Shield“ formell angenommen.

Bundesminister Dr. Thomas de Maizière erklärt hierzu:

Ich begrüße den formellen Abschluss der Verhandlungen zum Privacy Shield. Die Verabschiedung des neuen Rahmens für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA, dem wichtigsten EU-Handelspartner, ist essentiell für Investitions- und Standortentscheidungen, hat erhebliche wirtschaftliche und politische Bedeutung und schafft mehr Rechtssicherheit. Gleichzeitig ist die Rahmenregelung bedeutsam für einen wirksamen, ununterbrochenen Schutz der in die USA transferierten personenbezogenen Daten. Das Privacy Shield bringt im Vergleich zur Vorgängerregelung rechtliche Verbesserungen für die Bürger der EU mit sich. Konkret stärkt es insbesondere die Rechtsbehelfe der EU-Bürger bei Datenverarbeitungen durch US-Unternehmen unter dem Shield sowie die Kontroll- und Aufsichtsmechanismen. Zudem werden die USA ge-meinsam mit der EU-Kommission jährlich die Funktionsweise der Regelung überprüfen, um etwaige Defizite frühzeitig erkennen und abstellen zu können.“

Das Privacy Shield löst das Safe Harbour-Abkommen aus dem Jahr 2000 ab, das durch den EuGH im Oktober letzten Jahres für ungültig erklärt worden war. Es ist von großer wirtschaftlicher Bedeutung, indem es die Grundlage für den millionenfachen transatlantischen Datenaustausch zwischen der EU und den USA schafft und die für EU-Bürger geltenden Datenschutzprinzipien generell zur Geltung bringt.

BMI, Pressemitteilung v. 13.07.2016