Sachgebiet: Bau, Boden, Planung / BayVGH, Urt. v. 14.07.2016 – 2 N 15.283 / Schlagworte: Bebauungsplan, Bürgerbeteiligung, Normenkontrollantrag, öffentliche Auslegung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegungsdauer
Leitsatz:
Die materielle Beweislast dafür, dass die umweltbezogenen Stellungnahmen im Sinn von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB tatsächlich öffentlich ausgelegt wurden, trifft die Gemeinde.
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