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Universität Regensburg: Bundespräsident beruft Regensburger Forscher in Monopolkommission – Prof. Dr. Jürgen Kühling wird Mitglied des Gremiums

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Der Bundespräsident hat Prof. Dr. Jürgen Kühling LL.M. für die Amtsperiode vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2020 zum Mitglied der Monopolkommission berufen. Kühling folgt als Mitglied der Monopolkommission Prof. Daniel Zimmer nach, der im März 2016 aus der Monopolkommission ausgeschieden ist. Die Monopolkommission ist ein ständiges unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät.

Kühling ist seit 2007 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg. Er hat an den Universitäten Trier und Nancy II Jura studiert sowie in Brüssel das Master-Studium (LL.M.) abgeschlossen. Er wurde 1998 an der Universität Bonn zum Dr. jur. promoviert und Ende des Jahres 2002 habilitiert. Die Lehrbefugnis für die Fächer Öffentliches Recht, einschließlich Rechtsvergleichung, Europarecht, deutsches und europäisches Wirtschaftsrecht, insbesondere Telekommunikationsrecht erhielt er im Februar 2003. Nach Lehrstuhlvertretungen in Hamburg und Karlsruhe war Kühling zwischen 2004 und 2007 Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Medien- und Telekommunikationsrecht sowie Datenschutzrecht am Zentrum für angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) der Universität Karlsruhe. Die Forschungsschwerpunkte von Kühling sind u. a. die Regulierung von Netzindustrien, das Informationsrecht und das Europäische Beihilfenrecht. Er ist Mitglied im Wissenschaftlichen Arbeitskreis für Regulierungsfragen der Bundesnetzagentur (WAR).

Zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben der Monopolkommission zählt unter anderem die Erstellung eines Hauptgutachtens, das die Wettbewerbsentwicklung im Zweijahresrhythmus würdigt. Die Monopolkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten berufen werden. Vorsitzender der Monopolkommission ist der Präsident des ZEW, Prof. Achim Wambach PH.D.

Universität Regensburg, Pressemitteilung v. 14.07.2016