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BayVGH: Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs – Fortsetzungsfeststellungsinteresse

Sachgebiet: Verkehrsrecht / BayVGH, Beschl. v. 18.07.2016 – 11 ZB 16.299

Leitsatz: 

Erledigt sich die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage durch Zeitablauf nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils, aber noch innerhalb der Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung, so ist das Bestehen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO vor Ablauf der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen.