Gesetzgebung

Staatskanzlei: Energieministerin Ilse Aigner stellt Neufassung des Windenergie-Erlasses vor

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„Klarheit für Kommunen, Anlagenbetreiber und Planer“ / Deutliches Signal für weiteren Ausbau der Windenergie in Bayern

Wirtschafts- und Energieministerin Ilse Aigner hat heute die überarbeitete Fassung des Windenergie-Erlasses vorgestellt.

Im Windenergie-Erlass sind alle notwendigen Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen gebündelt. Das schafft Klarheit für Kommunen, Anlagenbetreiber und Planer und erleichtert die Erschließung geeigneter Standorte“, so die Ministerin.

Die Neufassung sei aufgrund geänderter Rahmenbedingungen notwendig geworden.

Aigner: „Der veränderte rechtliche Rahmen sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen der vergangenen Jahre haben eine Überarbeitung erforderlich gemacht. Dabei haben wir Verbände, Bürgerinitiativen und weitere Organisationen eingebunden. Die zahlreichen Anregungen wurden intensiv diskutiert und sind in das Endergebnis eingeflossen.“

Die Neufassung des Erlasses ist ein deutliches Signal für den weiteren Ausbau der Windenergie in Bayern. Die „Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen“ ermöglichen transparentere, schnellere und unbürokratischere Genehmigungsverfahren. Das gibt der Windenergie in Bayern neue Perspektiven.“

Der Windenergie-Erlass ist im Internet abrufbar unter www.energieatlas.bayern.de.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 19.07.2016

Redaktioneller Hinweis: Der neue Windenergie-Erlass tritt am 01.09.2016 in Kraft. Direktlink: hier (PDF).