Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge

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Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Rechtssicherheit für Betroffene und behandelnde Ärzte / Aber Vorsorgevollmacht ist und bleibt bestes Mittel“

Der Ministerrat hat heute eine Gesetzesinitiative zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern beschlossen, die Bayern gemeinsam mit Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat einbringen wird.

Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sollen einander künftig automatisch vertreten können, wenn ein Ehegatte aufgrund eines Unfalls oder anderer gesundheitlicher Gründe nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten in der Gesundheitssorge selbst zu regeln. Auch wenn viele Menschen dies als selbstverständlich erachten: Unser Recht sieht das bislang nicht vor.“

Derzeit muss in einem gerichtlichen Verfahren ein Betreuer bestellt werden, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt.

Mit der künftigen Reglung schaffen wir Rechtssicherheit – für die Betroffenen und für die behandelnden Ärzte. Und wir ersparen den Ehegatten in einer sehr schwierigen Situation ein gerichtliches Betreuungsverfahren“, so Bausback.

Gleichzeitig betont der Justizminister:

Auch nach der neuen Regelung ist und bleibt die Vorsorgevollmacht das beste Mittel, um selbstbestimmt festzulegen, wer beim Verlust der eigenen Handlungsfähigkeit entscheiden und handeln soll. Es mag unangenehm sein: Trotzdem sollte sich jede und jeder beizeiten mit diesem Thema auseinandersetzen.“

Die geplante Regelung soll nur für Ehegatten gelten, die nicht getrennt leben, und nur für Angelegenheiten der Gesundheitssorge und damit unmittelbar einhergehende Rechtsgeschäfte. Für die Vermögenssorge soll sie hingegen nicht greifen. Ist der betroffene Ehegatte mit der Vertretung durch seinen Ehegatten erkennbar nicht einverstanden, findet die Regelung ebenfalls keine Anwendung.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 19.07.2016