Gesetzgebung

BMUB: Hendricks begrüßt EU-Vorschlag zur Aufteilung des EU-Klimaziels

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Bundesumweltministerin Barbara Hendricks begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission zur Aufteilung des gemeinsamen europäischen Klimaziels für 2030 auf die Mitgliedstaaten:

Das ist eine gute Grundlage für die anstehenden Verhandlungen.“

Die EU hatte sich mit dem Pariser Klimaschutzabkommen dazu bekannt, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Der Vorschlag der Kommission dient nun der Umsetzung dieses Ziels in EU-Recht.

Hendricks: „Europa macht ernst beim Klimaschutz. Nicht nur Deutschland, auch alle anderen EU-Staaten werden bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen deutlich senken. Zum ersten Mal werden auch die osteuropäischen Staaten ihre Emissionen verbindlich reduzieren. Manche sprechen dabei von Lastenteilung. Aber ich finde, der Begriff Chancenteilung trifft es besser. Denn Klimaschutz ist eine große Chance für die Modernisierung unserer europäischen Volkswirtschaften. Wir sind bereit, mit unserem bestehenden nationalen Ziel noch über die Vorgaben hinaus zu gehen. Aber das muss dem Klima zugutekommen und darf nicht dazu führen, dass andere europäische Staaten weniger tun.“

Konkret schlägt die Kommission für jeden EU-Mitgliedstaat ein Klimaziel für die Bereiche vor, die nicht am Emissionshandel teilnehmen, also Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall. Für Deutschland ist demnach eine verbindliche Treibhausgasminderung von 38 Prozent bis 2030 gegenüber 2005 vorgesehen. Dieser Wert lässt sich nicht direkt vergleichen mit dem nationalen Klimaziel von mindestens 55 Prozent Reduktion bis 2030, bezogen auf das Basisjahr 1990 und auf alle Sektoren (inklusive Emissionshandelsbereiche). Allerdings ist klar, dass das bestehende nationale deutsche Klimaziel im Vergleich zum Vorschlag der EU-Kommission noch etwas ambitionierter ist.

Industrie und Energieerzeugung sind vom heutigen EU-Vorschlag nicht betroffen, da sie unter den europaweiten Emissionshandel fallen, der ebenfalls reformiert werden soll. Der Vorschlag der Kommission basiert auf den Klimazielen der EU für 2030, die im Oktober 2014 vom Europäischen Rat beschlossen wurden. Damals wurde auch bereits die grobe Formel für die Aufteilung der Ziele beschlossen, wonach Staaten mit höherem Pro-Kopf-Einkommen mehr tun müssen als ärmere Mitgliedsstaaten.

Ein zweiter Legislativvorschlag der EU-Kommission bezieht sich auf Wälder und Böden. Erstmals soll auch deren Klimawirkung durch eine europäische Klimaverordnung geregelt werden (der sog. LULUCF-Sektor, für engl. „land-use, land-use change and forestry“). Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass die Klimaschutzwirkung verbessert wird, zum Beispiel durch Wälder, die CO2 aufnehmen und binden. In begrenztem Umfang können Emissionsgutschriften aus diesem Sektor aber nach dem Vorschlag der Kommission auch genutzt werden, um die Klimaschutzziele in den anderen Sektoren zu erreichen.

Hendricks: „Es ist wichtig, dass wir auf dieser Basis zügig zu Beschlüssen kommen, die den Klimaschutz in der EU voranbringen. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass wir Ausnahmeregelungen wie die Anrechnung von Wald-Gutschriften zurückhaltend handhaben.“

Der Legislativvorschlag der Kommission wird ab Herbst im EU-Ministerrat und im Europäischen Parlament verhandelt.

BMUB, Pressemitteilung v. 20.07.2016