Aktuelles

BVerwG: Einstellung in den Justizvollzugsdienst – Verneinung der charakterlichen Eignung („Kollegenstreich“ wegen „Lagerkoller“)

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BVerwG, Beschl. v. 20.07.2016 – 2 B 17.16

Leitsätze:

  1. Die charakterliche Eignung eines Einstellungsbewerbers ist ein Unterfall der persönlichen Eignung des Beamten. Hierfür ist die prognostische Einschätzung entscheidend, inwieweit der Bewerber der von ihm zu fordernden Loyalität, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung gerecht werden wird.
  1. Erfolglose Beschwerde einer Bewerberin um die Einstellung als Beamtin auf Probe im Justizvollzugsdienst, deren charakterliche Eignung vom Dienstherrn verneint wurde mit Blick auf einen von ihr als „Scherz“ und wegen eines „Lagerkollers“ begangenen „Kollegenstreichs“ während eines Ausbildungslehrgangs in der Gemeinschaftsunterkunft der Justizvollzugsschule.