• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

Integrationsbeauftragter: Keine Denkverbote mehr – Umgang mit mit straffälligen und islamistischen Asylbewerbern

28. Juli 2016 by Klaus Kohnen

Der Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Martin Neumeyer, MdL, fordert angesichts der jüngsten islamistischen Anschläge, die mutmaßlich von Flüchtlingen verübt wurden, ein Umdenken in der Frage des Umgangs mit straffälligen und islamistischen Asylbewerbern. So darf seiner Ansicht nach auch eine Ausweisung ins Herkunftsland kein Tabu mehr sein. Wer die Regeln nicht befolgt, hat für Neumeyer in Bayern und Deutschland nichts zu suchen.

Bei der Fußball-EM haben wir alle nach festen Regeln gespielt und bei Olympia in Rio wird das demnächst nicht anders sein. So wie der Sport funktioniert auch die Gesellschaft. Ohne Regeln klappt das Zusammenleben nicht, und wenn jeder macht, was er will, stürzen wir ins Chaos. Deshalb haben wir Gesetze und Normen, an die sich alle zu halten haben, auch Zuwanderer und Flüchtlinge. Und wer nicht bereit ist, sich daran zu halten, kann eben nicht Teil unserer Gesellschaft sein“, so Neumeyer in Anbetracht der jüngsten, von Flüchtlingen verübten Anschläge.

Laut Neumeyer empfinden es immer mehr Bürger im Land als unerträglich, wenn straffällige Asylbewerber und vermeintliche Flüchtlinge, die unsere innere Sicherheit bedrohen, aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können.

Wer trotz angeblicher Verfolgung oder Gefahr im Herkunftsland unser Gastrecht auf schändliche Weise missbraucht oder sogar ein Sicherheitsrisiko für die Bürger in unserem Land oder andere Asylbewerber darstellt, ist für mich Täter, nicht Opfer. Und ich verstehe die Menschen, die mich fragen, warum wir die Schlange an unserer Brust auch noch nähren sollen“, so der Bayerische Integrationsbeauftragte.

Deshalb fordert Neumeyer ein intensives Nachdenken darüber, wie wir die rechtlichen Rahmenbedingungen so gestalten können, dass Straftäter und potentielle Terroristen erst gar nicht in unser Land kommen geschweige denn bleiben können.

Die Herkunft aus einem politisch fragwürdigen Land darf kein Freibrief mehr sein, hier machen zu können, was man will, ohne eine Abschiebung nach Hause fürchten zu müssen“, so der Kelheimer Landtagsabgeordnete.

„Ich sehe einfach nicht mehr ein, dass manche uns eine lange Nase drehen und unseren Rechtsstaat verachten statt die Gutmütigkeit, mit der wir ihnen begegnen, angemessen zu würdigen.“

Der Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Pressemitteilung v. 28.07.2016

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Demografie/ Integration, Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung Schlagwörter: Anzeigen DemInt, Anzeigen genot

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

Juli 2016
M D M D F S S
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
« Jun   Aug »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK