Gesetzgebung

AllMBl (9/2016): Alarmierungsbekanntmachung (ABek) veröffentlicht

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Die Bek. des StMI v. 12.07.2016 Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in Bayern (Alarmierungsbekanntmachung – ABek), Az. ID2-2225-2-2-1, wurde am 29.07.2016 im AllMBl veröffentlicht (AllMBl S. 1575). Sie tritt am 17.07.2017 in Kraft und 10 Jahre später außer Kraft.

Die „alte“ ABek (Bek. des StMI über die Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in Bayern [Alarmierungsbekanntmachung – ABek] v. 12.12.2005, AllMBl. S. 540, tritt mit Ablauf des 16.07.2017 außer Kraft. Die bestehenden Alarmierungsplanungen sind bis 16.07.2017 zu überprüfen und den Vorgaben der neuen ABek. anzupassen. Ab 17.07.2017 erfolgt die Alarmierung nach den an diese Bekanntmachung angepassten Alarmierungsplanungen. Bis dahin erfolgt die Alarmierung nach den bestehenden Alarmierungsplanungen. Zu weiteren Übergangsregelungen, zur Fortgeltung und Aufhebung von Vorschriften siehe 4.2 der neuen ABek.

Ass. iur. Klaus Kohnen