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StMGP: Gesundheitsministerium zieht nach Nürnberg – Gesundheits- und Pflegeministerin Huml erstellt Umzugskonzept

1. August 2016 by Klaus Kohnen

Das Kabinett hat bei seiner Klausurtagung in St. Quirin den Umzug des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege nach Nürnberg beschlossen. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml wird in den kommenden Monaten ein Konzept erstellen. Sie betonte am Montag in München:

Der Umzug eines Ministeriums ist ein starkes Signal für Franken und eine historische Entscheidung für ganz Bayern. Damit setzen wir wichtige, strukturelle Impulse für den gesamten nordbayerischen Raum. Chancen im ganzen Land – dafür steht unsere Heimatstrategie, die bis zum Jahr 2025 umgesetzt werden soll.“

Huml fügte hinzu: „Gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit der Personal- und der Schwerbehindertenvertretung werde ich einen vernünftigen und tragbaren Fahrplan für den Umzug nach Nürnberg erarbeiten. Der Umzug ist erneut ein Kraftakt für das Gesundheits- und Pflegeministerium. Bereits beim Aufbau meines noch recht jungen Ministeriums haben meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Herausragendes geleistet. Ich bin zuversichtlich, dass uns das auch jetzt gelingen wird. Ich weiß aber auch, was diese Entscheidung für jeden Einzelnen bedeuten kann. Dies wollen wir bei allen Schritten berücksichtigen.“

Am Montagmittag hatte die Ministerin ihr Haus in einer Personalversammlung über die anstehenden Veränderungen informiert.

Sie unterstrich: „Ich nehme die Verantwortung gegenüber meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr ernst. Es ist es mir wichtig, mit Besonnenheit und Vernunft die weitere Zukunft meines Hauses zu planen. Dazu gehört, sozialverträgliche Lösungen zu erarbeiten.“

Huml erläuterte: „Wir brauchen Zeit und Möglichkeiten. Noch im Jahr 2017 sollen die ersten Mitarbeiter in Nürnberg arbeiten, weitere werden sukzessive folgen. Als modernes Ministerium werden wir alle denkbaren, technischen Möglichkeiten nutzen – auch flexible Arbeitsplatzmodelle. Es gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit.“

Die Ministerin unterstrich: „Für den einen oder anderen Mitarbeiter kann dieser Schritt eine neue Herausforderung, vielleicht ein Schritt zurück in die alte Heimat oder in eine neue bedeuten. Wichtig ist: Es gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Niemand wird zwangsversetzt, niemand muss gegen seinen Willen umziehen. Das hat der Ministerrat in der Heimatstrategie beschlossen. Ich habe jedem Mitarbeiter, der aus persönlichen Gründen nicht mit nach Nürnberg gehen kann, Unterstützung zugesichert. Ich hoffe aber, dass möglichst viele Mitarbeiter den Umzug als Chance sehen und diese auch nutzen werden.“

StMGP, Pressemitteilung v. 01.08.2016

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Kategorie: Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Verwaltung Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen öD 4 TarifArb, Behördenverlagerung, Umzug StMGP

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