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BayVGH: Widerspruch als nachteiliges Rechtsmittel

Sachgebiet: Verfahrens- und Prozessrecht; Recht der Land- und Forstwirtschaft / BayVGH, Urt. v. 02.08.2016 – 9 BV 15.1034 / Weitere Schlagworte: Fakultatives Widerspruchsverfahren / Landesrechtliche Normen: KG, VwZVG

Leitsatz:

Wird dem Kläger durch die Behörde das fakultative Widerspruchsverfahren eröffnet und hat er eines der beiden ihm zur Wahl gestellten Rechtsmittel fristgerecht in Anspruch genommen, kann ihm seine Entscheidung grundsätzlich im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG und den Rechtsgedanken des § 242 BGB für den Fall nicht zum Nachteil gereichen, dass dieses Rechtsmittel in einem nachfolgenden gerichtlichen Verfahren als nicht statthaft angesehen wird.