Gesetzgebung

BMWi: Gesetzentwurf zur Änderung des TKG beschlossen – Neue Bestimmungen im TKG sichern Netzneutralität

©pixelkorn - stock.adobe.com

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) (PDF: 57,2 KB) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen insbesondere neue Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen EU-Vorgaben für einen diskriminierungsfreien Zugang zum offenen Internet eingeführt werden.

Bundeswirtschaftsminister Gabriel: „Diskriminierungsfreier Zugang zum offenen Internet ist ein zentrales Element für die Innovationskraft unserer Wirtschaft und die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger in der digitalen Welt. Mit den heute beschlossenen Ergänzungen des TKG stellen wir sicher, dass die EU-weit geltenden Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden.“

Mit der Verordnung (EU) 2015/2120 ist europaweit einheitlich geregelt, dass Internetzugangsanbieter einen diskriminierungsfreier Zugang zum offenen Internet gewährleisten müssen. Zudem müssen die Internetzugangsanbieter die Endnutzer über die Auswirkungen von Geschäftsmodellen auf den Zugang zum offenen Internet informieren. Die Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmung obliegt den nationalen Regulierungsbehörden, in Deutschland also der Bundesnetzagentur. Mit den heute beschlossenen Änderungen werden die Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur klargestellt und neue Bußgeldregelungen geschaffen. Beschränkt ein Dienstanbieter künftig in unzulässiger Weise den Datenverkehr und kommt er einer vollziehbaren Anordnung der Bundesnetzagentur nicht nach, so können Bußgelder bis zu 500.000 € verhängt werden. Bußgelder bis zu 100.000 € können fällig werden, wenn Internetanbieter ihre Kunden über vertragsgemäße Beschränkungen des offenen Internetzugangs oder über die Rechte der Nutzer, wenn die tatsächliche Datenübermittlung von der vertraglich vereinbarten abweicht, nicht ordnungsgemäß informieren.

BMWi, Pressemitteilung v. 03.08.2016