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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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BMWi: Kabinett billigt Anreizregulierungsverordnung

3. August 2016 by Klaus Kohnen

Das Kabinett hat heute die Anreizregulierungsverordnung (PDF: 174 KB) mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Maßgaben beschlossen. Die Anreizregulierungsverordnung ist eine zustimmungspflichtige Verordnung. Der Bundesrat hatte am 8. Juli 2016 verschiedene Maßgaben verabschiedet, die die Bundesregierung mit dem heutigen Kabinettbeschluss angenommen hat.

Staatssekretär Baake hierzu: „Mit der Verordnung schaffen wir einen investitionsfreundlichen Regulierungsrahmen für den Ausbau der Verteilernetze, ohne dabei den Effizienzgedanken zu vernachlässigen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Energiewende auch in den Verteilernetzen zügig und kostenbewusst vorangeht. Zugleich wird die Regulierung durch zusätzliche Veröffentlichungen der Regulierungsbehörde transparenter.“

Mit der Novellierung der Anreizregulierungsverordnung modernisiert die Bundesregierung den Investitionsrahmen für Verteilernetzbetreiber grundlegend. Bei steigenden Erneuerbaren-Anteilen müssen die Verteilernetze in den kommenden Jahren weiter ausgebaut und modernisiert werden. Gleichzeitig sollen die Kosten für die Energieverbraucher möglichst gering gehalten werden. Zur Verbesserung der Investitionsbedingungen können künftig steigende Kapitalkosten aus Investitionen ohne Zeitverzug bei den Netzkosten berücksichtigt werden. Im Gegenzug kommen durch den jährlichen Kostenabgleich auch Entlastungen bei den Kapitalkosten schneller den Energieverbrauchern zu Gute. Gleichzeitig werden besonders effiziente Netzbetreiber mit einem finanziellen Bonus belohnt.

Die Rechtsverordnung tritt nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich noch diesen Sommer in Kraft.

Nähere Informationen zu den Kernpunkten der Novelle

Deutschland verfügt heute über die sichersten Verteilernetze der Welt. Dies soll auch künftig so bleiben. Mit der Novelle werden daher die Anreize für Investitionen in die Verteilernetze gestärkt.

Drei Punkte der Novelle der Anreizregulierung sind zentral:

1) Die Einführung eines Kapitalkostenabgleichs: Um die Investitionsbedingungen zu verbessern, tritt zur Finanzierung der Verteilernetze an die Stelle pauschaler Budgets eine vollständige Anerkennung der Investitionskosten ohne Zeitverzug. Investitionen können so umgehend über die Netzentgelte refinanziert werden. Die bisherigen Budgets der Anreizregulierung – der Sockeleffekt, der Erweiterungsfaktor und die Investitionsmaßnahme – werden abgeschafft. Die Kosten werden nicht mehr periodisch, sondern jährlich abgeglichen.

2) Wirksame, technologieneutrale Effizienzanreize: Der Effizienzvergleich der Netzbetreiber hat sich bewährt. Die praktische Durchführung wird gestärkt, indem die Bundesnetzagentur zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten erhält. Zudem werden effiziente Netzbetreiber mit einem Bonus belohnt. Dies reizt den Einsatz effizienter und innovativer Lösungen an und hilft, die Netzentgelte für die Verbraucher zu begrenzen.

3) Verfahrensregeln und Transparenzvorgaben: Für Verbraucher und Investoren sind die komplexen Prozesse der Netzregulierung oft nur schwer nachzuvollziehen. Mehr Transparenz soll Informationsdefizite abbauen. Für Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber bleibt es im Grundsatz beim bisherigen System der Anreizregulierung. Bestimmte Anpassungen, insbesondere die Verfahrensvereinfachungen und Transparenzvorgaben, gelten jedoch für alle Netzbetreiber.

Darüber hinaus hat das Bundeskabinett heute auch verschiedene weitere Beschlüsse aus dem Bereich des Energie- und Bergrechts beschlossen.

So hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas gebilligt. Dieser sieht die Änderung dreier Gesetze vor:

  • Mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes soll die erforderliche Umstellung von niederkalorischem Erdgas auf hochkalorisches Gas geregelt werden (sog. Umstellung von L- auf H-Gas). Hintergrund ist, dass künftig weniger niederkalorisches Gas aus den Niederlanden und Deutschland zur Verfügung stehen wird. Dieses muss über die nächsten Jahre durch sog. hochkalorisches Gas ersetzt werden. Von der Umstellung ist rund ein Drittel der Gaskunden des Bundesgebiets betroffen. Damit diese Gaskunden im Westen Deutschlands auch künftig Gas nutzen können, müssen sie ihre Endgeräte (wie Gasthermen und Gaskochöfen) anpassen lassen. Die Kosten für die Anpassung zahlt grundsätzlich der jeweilige Netzbetreiber. Die Bundesnetzagentur begleitet den Prozess bereits seit einigen Jahren. Nähere Informationen finden Sie hier.
  • Mit der Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes, das die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen zur Krisenvorsorge regelt, sollen Erfahrungen der vergangenen Jahre und Entwicklungen des Mineralölmarktes berücksichtigt werden. System und Umfang der Bevorratung bleiben dabei unverändert.
  • Mit der Änderung des Mineralöldatengesetzes soll ermöglicht werden, dass Verwaltungsdaten zur Mineralölversorgung an die Statistischen Landesämter weitergeleitet werden können.

Daneben wurden zwei Verordnungen auf dem Gebiet des Bergrechts vom Kabinett gebilligt. Bei beiden Verordnungen hatte der Bundesrat Maßgaben beschlossen, die mit der heutigen Kabinettbefassung angenommen wurden. Dies betrifft die Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels. Sie setzt EU-Offshore-Richtlinie um.

Zum zweiten wurden die Maßgaben des Bundesrats zu Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen vom Kabinett gebilligt. Diese Verordnung gehört zum sog. Fracking-Paket. Die entsprechenden Gesetzgebungsvorhaben wurden bereits am 8. Juli 2016 im Bundesrat abschließend beraten.

BMWi, Pressemitteilung v. 03.08.2016

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Rechtsentwicklung, Umweltrecht, Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht Schlagwörter: Anreizregulierungsverordnung (ARegV), Energierecht, Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

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