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BVerwG: § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 Buchst. a BauGB verlangt ein zulässigerweise errichtetes Wohngebäude

Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht / BVerwG, Urt. v.  03.08.2016 – 4 C 3.15 / Änderung der Rechtsprechung

Leitsätze:

  1. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 Buchst. a BauGB verlangt ein zulässigerweise errichtetes Wohngebäude.
  2. Bestandsschutz nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB kann auch solchen Vorhaben nicht von vornherein versagt werden, deren ursprüngliche Errichtung nicht an bundesrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu messen war. Die gegenteilige Auffassung (BVerwG, Urt. v. 08.10.1998 – 4 C 6.97 – BVerwGE 107, 264 <269>) gibt der Senat auf.