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StMAS: Stationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung – 10-Punkte-Plan des StMAS

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„Die stationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung werden in Bayern gut geführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten dort eine wertvolle und unverzichtbare Arbeit. Unsere intensiven Nachforschungen haben dennoch sieben gravierende Verstöße bei der Anwendung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zu Tage gefördert. Diese haben wir umgehend abgestellt, denn jeder Verstoß ist einer zu viel“, so fasst Bayerns Sozialministerin Emilia Müller das Ergebnis der Überprüfung aller 104 Einrichtungen im Freistaat zusammen.

Nach Berichten über den Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in stationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung hatte die Ministerin sofort reagiert und neben der Überprüfung eine Expertenrunde einberufen. Ihr gehören Vertreter der Staatsregierung, die Behindertenbeauftragte, Vertreterinnen und Vertreter der Aufsichten der Regierungen, der Familienverbände, der einschlägigen Fachverbände der Behindertenhilfe, der Einrichtungsträger, der Kostenträger und der Wissenschaft an.

Wir haben die Ergebnisse der Überprüfungen und die Erkenntnisse aus der Expertenrunde zusammengeführt. Daraus ist unser 10 Punkte-Plan entstanden. Das Ziel: wir werden den Einsatz von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen noch effektiver auf das unabdingbare Maß beschränken. Denn freiheitsbeschränkende Maßnahmen müssen stets das letzte Mittel sein“, so die Ministerin weiter.

Der Plan umfasst unter anderem mehr Beteiligung der Eltern, die Schaffung neuer Beschwerdestellen und schärfere Kontrollen.

Stationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung – 10-Punkte-Plan des StMAS

(1) Elternbeteiligung wird gestärkt
In allen Einrichtungen wird es Beiräte oder Sprecher der Eltern bzw. Sorgeberechtigten geben, die die Träger der Einrichtungen beraten. Die Zusammenarbeit mit den Eltern soll von Offenheit und gegenseitigem Vertrauen bestimmt sein.

(2) Beratungs- und Beschwerdestellen werden geschaffen
Bei den Regierungen werden Beratungs- und Beschwerdestellen geschaffen, an die sich Eltern wenden können. Eltern müssen wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie Fragen zu den Einrichtungen, zur Qualität der Einrichtungen oder speziell zur Anwendung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen haben. Dafür steht auch als unabhängige Beratungs- und Beschwerdestelle die Behindertenbeauftragte der Staatsregierung zur Verfügung. Darüber hinaus sollen die Behindertenbeauftragten der Bezirke, der Landkreise und kreisfreien Städte, die Anlaufstellen bei den Trägern sowie die zahlreichen weiteren Stellen für Eltern wie die flächendeckenden Dienste der Offenen Behindertenarbeit oder die Frühförderstellen ihr Angebot als Beratungs- und Beschwerdestellen stärker bekannt machen.

(3) Beteiligung der Kinder und Jugendlichen wird gestärkt
Kinder und Jugendliche mit Behinderung sind bei Entscheidungen über freiheitsbeschränkende Maßnahmen zu beteiligen. Bei vor Ort-Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden sind sie mit einzubeziehen.

(4) Richtervorbehalt bei unterbringungsähnlichen Maßnahmen
Bayern wird sich auf Bundesebene für die Prüfung der Einführung eines Richtervorbehalts als letztes Mittel einsetzen. Bisher bedürfen unterbringungsähnliche Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen in Behinderteneinrichtungen keiner gerichtlichen Genehmigung. Dies betrifft gerade auch Maßnahmen, die in ihrer Wirkung einer Freiheitsentziehung vergleichbar sind, weil sie über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig angewendet werden sollen. Ein Gerichtsverfahren könnte die schwierige Entscheidungsfindung in solchen Fällen unterstützen und die Anwendung der Maßnahme auf das unverzichtbare Maß beschränken.

(5) Heimrichtlinien werden überarbeitet
Die bestehenden Heimrichtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung werden überarbeitet. Sie werden um verbindliche fachliche Empfehlungen zum Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen sowie die Beteiligung von Eltern und ihren Kindern ergänzt.

(6) Fachliche Empfehlungen zum Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen werden neu erarbeitet
Fachliche Empfehlungen zum Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Einrichtungen der Behindertenhilfe werden erarbeitet. Heimaufsicht, Träger der Einrichtungen und Bezirke werden unter Berücksichtigung der Arbeitsergebnisse der Expertenrunde bis Ende des Jahres 2016 Empfehlungen vorlegen. Diese werden durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration überprüft und in den Heimrichtlinien umgesetzt. In den Empfehlungen werden die Voraussetzungen sowie die Art und Weise der Anwendung freiheitsbeschränkender Maßnahmen sowie notwendige Qualitätssicherungsmaßnahmen und einheitliche Dokumentationsstandards konkretisiert. Ziel der Empfehlungen ist es, freiheitsbeschränkende Maßnahmen auf das absolut notwendige Maß zu beschränken, die Entscheidungen nachvollziehbar zu machen und ihre qualitativ hochwertige und menschliche Ausführung sicherzustellen.

(7) Fortbildung der Beschäftigten wird verstärkt
Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen durch die Träger der Einrichtungen auf die rechtlichen Grundlagen, auf Strategien der Vermeidung und eine korrekte Anwendung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen vorbereitet, bestehendes Personal muss darin geschult werden. Die Betreuung mehrfachbehinderter, psychisch kranker und/oder intensiv pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher setzt eine positive Grundhaltung, Empathie und fachliche Kenntnisse voraus. Betreuendes Personal ist durch regelmäßige Schulungen, etwa in Deeskalationstrainings, und mit regelmäßiger Supervision zu unterstützen.

(8) Prüfungen durch die Heimaufsicht werden verstärkt
Die Heimaufsicht wird die Umsetzung der fachlichen Empfehlungen eng begleiten. Dabei wird sie auch stichprobenartige Prüfungen vor Ort – auch unangemeldet – durchführen.

(9) Berichtspflicht der Heimaufsicht
Die Heimaufsicht wird dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration jährlich einen Bericht über die Anwendung freiheitsbeschränkender Maßnahmen in den Einrichtungen der Behindertenhilfe vorlegen. Die Expertenrunde wird in die Auswertung des Berichts einbezogen.

(10) Wissenschaftliche Evaluation
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wird die Umsetzung der Maßnahmen wissenschaftlich evaluieren lassen. Die Expertenrunde wird in die Auswertung der Evaluation einbezogen.

StMAS, Pressemitteilung v. 04.08.2016