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BMI: 74.454 Asylanträge, 16.160 EASY-Registrierungen im Juli 2016 – Anstieg um 98,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat

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Entschieden hat das Bundesamt im Juli 2016 über die Anträge von 53.008 Personen. Dies bedeutet einen Anstieg von 133,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat Juli 2015 (22.710 Entscheidungen). 16.579 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (31,3 Prozent aller Asylentscheidungen).

Zudem erhielten 15.943 Personen (30,1 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 1.027 Personen (1,9 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Im EASY-System wurden im Monat Juli 2016 bundesweit 16.160 Zugänge von Asylsuchenden registriert. Das EASY-System ist eine IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer. Bei den EASY-Zahlen sind Fehl- und Mehrfacherfassungen nicht ausgeschlossen.

Die Zahlen im Einzelnen

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben 74.454 Personen im Juli 2016 einen förmlichen Asylantrag gestellt, davon 72.984 als Erstanträge und 1.470 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 36.923 Personen (+98,4 Prozent) gestiegen und gegenüber dem Vormonat um 183 Personen (-0,2 Prozent) gesunken.

Insgesamt 4.225 (Vormonat: 3.707) Anträge wurden von Staatsangehörigen der sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien gestellt; das sind 5,7 Prozent aller in Deutschland gestellten Asylanträge.

Hauptherkunftsländer im Juli 2016 im Vergleich zu Vormonaten:
Zum Vergleich:Mai 2016Juni 2016Juli 2016
 1.Syrien21.65124.60522.574
 2.Afghanistan9.12415.10916.229
 3.Irak8.34910.0609.175
 4.Iran2.0893.0683.640
 5.Pakistan1.0951.8401.913
 6.Eritrea1.0661.8761.819
 7.Russ. Föderation1.1511.8351.607
 8.Albanien1.0951.5341.599
 9.Nigeria9471.7761.515
10.Ungeklärt1.0911.2171.292

 

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im Juli 2016:
 AsylanträgeErstanträgeFolgeanträge
Gesamt74.45472.9841.470
davon:   
Syrien22.57422.48886
Afghanistan16.22916.18841
Irak9.1759.12847
Iran3.6403.61822
Pakistan1.9131.89320
Eritrea1.8191.80019
Russ. Föderation1.6071.53572
Albanien1.5991.389210
Nigeria1.5151.50510
Ungeklärt1.2921.2839

Die Zahl der Asylerstanträge im Juli 2016 (72.984) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (34.384) um 112,3 Prozent. Gegenüber dem Vormonat (73.033) sank die Zahl der Asylerstanträge um 0,1 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Afghanistan und Irak.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im Juli 2016 (1.470) sank im Vergleich zum Vorjahresmonat (3.147) um -53,3 Prozent und gegenüber dem Vormonat (1.604) um 8,4 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Albanien und Mazedonien.

Im Juli 2016 hat das Bundesamt über die Anträge von 53.008 Personen (Vorjahresmonat: 22.710, Vormonat: 51.757) entschieden. 16.549 Personen (31,3 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Februar 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 150 Personen (0,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 16.429 Personen (31,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Im Juli 2016 erhielten 15.943 Personen (30,1 Prozent) nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Juli 2016 bei 1.027 Personen (1,9 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 12.434 Personen (23,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 7.025 Personen (13,3 Prozent).

II. Januar bis Juli 2016

In der Zeit von Januar bis Juli 2016 haben insgesamt 479.620 Personen in Deutschland Asyl beantragt, davon 468.762 als Erstanträge und 10.858 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (218.221 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 119,8 Prozent.

Hauptherkunftsländer von Januar-Juli 2016 (im Vergleich zu 2015):
 Jan-Juli 2015Jan-Juli 2016
 1.Syrien44.417197.039
 2.Afghanistan10.47979.704
 3.Irak11.57866.625
 4.Iran2.36915.743
 5.Ungeklärt3.24313.229
 6.Albanien29.8579.685
 7.Eritrea4.9369.230
 8.Pakistan2.5469.185
 9.Russische Föderation3.3896.942
10.Nigeria3.4466.127

 

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern von Januar-Juli 2016:
 AsylanträgeErstanträgeFolgeanträge
Gesamt479.620468.76210.858
davon:   
Syrien197.039196.0281.011
Afghanistan79.70479.442262
Irak66.62566.143482
Iran15.74315.559184
Ungeklärt13.22913.097132
Albanien9.6858.5171.168
Eritrea9.2309.107123
Pakistan9.1859.029156
Russische Föderation6.9426.334608
Nigeria6.1276.05176

Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2016 (468.762) stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum (195.723) um 139,5 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Afghanistan und Irak.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im bisherigen Jahr 2016 (10.858) sank im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (22.498) um -51,7 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Albanien und Mazedonien.

In den ersten sieben Monaten 2016 hat das Bundesamt 336.051 Entscheidungen getroffen. Dies ist ein Anstieg um 146,3 Prozent gegenüber dem Zeitraum Januar bis Juli 2015 (136.418) Entscheidungen).

Insgesamt 165.375 Personen (49,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Februar 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 1.054 Personen (0,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 164.321 Personen (48,9 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m.§ 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Weitere 39.278 Personen (11,7 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt in den ersten sieben Monaten 2016 bei 3.155 Personen (0,9 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 82.843 Personen (24,7 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 45.400 Personen (13,5 Prozent).

Ende Juli 2016 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 526.276, davon 510.193 als Erstanträge und 16.083 als Folgeanträge (Vormonat 495.792 anhängige Verfahren; zum 30. Juli 2015: 254.559 anhängige Verfahren).

III. Registrierte Zugänge im EASY-System

Im Monat Juli 2016 wurden im EASY-System 16.160 Zugänge von Asylsuchenden registriert (Juni: 16.335, Mai: 16.281, April: 15.941, März: 20.608, Februar 2016: 61.428, Januar 2016: 91.671). Die Hauptherkunftsländer waren:

Juni 2016Insgesamt16.160
1.Syrien2.565
2.Afghanistan1.942
3.IrakEritrea1.352
4.Eritrea1.293
5.Russ. Föderation822

Von Januar bis Juli 2016 wurden im EASY-System 238.424 Zugänge von Asylsuchenden registriert. Die Hauptherkunftsländer waren:

Januar bis Juni 2016Insgesamt238.424
1.Syrien77.076
2.Afghanistan40.936
3.Irak39.331
4.Iran9.767
5.Russ. Föderation6.194

Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de.

BMI, Pressemitteilung v. 08.08.2016