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StMAS: Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

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Familienministerin Müller: „Bayern steht Alleinerziehenden bei – wer den Unterhalt schuldig bleibt, kann sich nicht so einfach aus der Affäre ziehen!“

Alleinerziehende müssen Multitasking-Experten sein: Sie stemmen den Haushalt und die Erziehung ihrer Kinder, darüber hinaus müssen sie die finanzielle Situation ihrer Familie im Griff haben. Wenn dann auch noch die Unterhaltszahlung des anderen Elternteils ausbleibt, kann es schnell zu einer Schieflage kommen.

Der Staat lässt Alleinerziehende hier nicht im Stich und leistet finanzielle Unterstützung. Allein 2015 wurden an über 41.400 Kinder in Bayern fast 80 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss ausgezahlt“, so heute Bayerns Familienministerin Emilia Müller.

Wenn ein Vater oder eine Mutter den Unterhalt schuldig bleibt, springt der Freistaat ein.

Damit sollen aber nur die Alleinerziehenden entlastet werden – nicht jedoch diejenigen, die den Unterhalt schuldig geblieben sind“, stellte die Ministerin klar.

Der Freistaat hat deshalb 2015 von den Unterhaltsschuldnern knapp 29 Millionen Euro wieder zurückgeholt – mehr als je zuvor. Damit haben wir in Bayern mit über 35 Prozent die höchste Rückholquote aller Bundesländer – der Bundesschnitt liegt mit lediglich 23 Prozent um rund ein Drittel niedriger.

Das bayerische Erfolgsrezept liegt darin, dass wir die Spezialisten der Finanzverwaltung mit einschalten. Von dem engagierten Rückgriff profitieren nicht nur die Steuerzahler, sondern auch die Alleinerziehenden. Denn wenn der Staat seinen Anspruch durchgesetzt hat, ist die Rechtslage geklärt. Damit ist es für Alleinerziehende leichter, dauerhaft und regelmäßig Unterhalt für das Kind zu bekommen. Mit dem Regress hat es jedes Land somit selbst in der Hand, Druck auf die Unterhaltsschuldner auszuüben“, erläuterte Müller abschließend.

StMAS, Pressemitteilung v. 09.08.2016