Gesetzgebung

StMJ: Bayerns Justizminister Bausback fordert generelle Verlängerung der Insolvenzantragsfrist bei Naturkatastrophen

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„Unternehmen brauchen Rechtssicherheit – auch und gerade im Katastrophenfall!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback fordert eine Regelung in der Insolvenzordnung, nach der für Unternehmen, die durch Naturkatastrophen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, eine verlängerte Insolvenzantragsfrist gilt. Nach den Starkregenereignissen im Juni 2016 hat der Bundesgesetzgeber – wie auch zuvor schon bei den Hochwasserkatastrophen 2002 und 2013 – kurzfristig die Insolvenzantragsfrist für die betroffenen Unternehmen vorübergehend ausgesetzt.

Es ist gut, dass Bundesgesetzgeber quasi im Wege der Eilgesetzgebung sofort gehandelt hat. Dafür habe ich mich eingesetzt„, so Bausback.

„So wichtig diese Soforthilfe war: Wir müssen jetzt noch einen Schritt weiter gehen. Hochwasserereignisse und andere Naturkatastrophen können künftig leider wieder auftreten. Wir brauchen deshalb eine allgemeine, für alle künftigen Fälle geltende Regelung im Insolvenzrecht, wie es sie beispielsweise in Österreich schon gibt.“

Bausback hat sich deshalb mit einem konkreten Vorschlag für eine Ergänzung des § 15a der Insolvenzordnung an den Bundesjustizminister gewandt. Diese Vorschrift sieht vor, dass juristische Personen wie GmbHs spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag stellen müssen.

In Fällen von Naturkatastrophen ist diese Frist nicht ausreichend. Häufig kann so schnell nicht geklärt werden, ob eine drohende Insolvenz etwa durch einen Zahlungsaufschub, staatliche Hilfeleistungen oder Versicherungsleistungen abgewendet werden kann“, so der bayerische Justizminister.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass ein an sich sanierungsfähiges Unternehmen so in die Insolvenz gezwungen wird. Ich schlage deshalb vor, die Insolvenzantragsfrist auf sechs Monate zu verlängern, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unmittelbar in Folge von Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch, Lawine, Orkan oder anderen Naturkatastrophen eingetreten ist.“

Bausback hält eine solche generelle Regelung für dringend notwendig:

Unternehmen brauchen Rechtssicherheit – auch und gerade im Katastrophenfall! Sie dürfen künftig nicht mehr auf ein kurzfristiges Eingreifen des Gesetzgebers angewiesen sein, sondern müssen ihre Finanzierungs- und Sanierungsverhandlungen gleich auf verlässlicher Grundlage führen können. Ich bitte den Bundesjustizminister daher, schnellstmöglich eine entsprechende Regelung auf den Weg zu bringen!“

StMJ, Pressemitteilung v. 09.08.2016