Aktuelles

StMI: Bayerns Innenminister Herrmann bescheinigt bayerischen Kommunen insgesamt eine herausragend stabile und gute Haushaltslage

©pixelkorn - stock.adobe.com

Die bayerischen Kommunen weisen insgesamt eine stabile und gute Haushaltslage auf. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Bayerischen Innenministeriums unter allen bayerischen Kommunen.

91,2 Prozent der vorgelegten genehmigungspflichtigen Haushalte der Gemeinden konnten die Aufsichtsbehörden 2016 bislang ohne Einschränkung genehmigen. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Haushaltsumfragen im Jahr 2005. Unsere Städte und Gemeinden sind finanziell stabil und stehen im bundesweiten Vergleich herausragend gut da“, freute sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.

Das Bayerische Innenministerium führt seit dem Jahr 2005 jeweils zum Stichtag 30. Juni eine Haushaltsumfrage bei den Kommunen durch. Zu diesem Zeitpunkt haben die Kommunen den Rechtsaufsichtsbehörden bereits größtenteils ihre Haushalte vorgelegt. Etwa die Hälfte der vorgelegten Haushalte der kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden enthält heuer genehmigungspflichtige Bestandteile. Das ist etwa dann der Fall, wenn eine Kommune Kredite für Investitionen aufnehmen möchte. Erbrachte eine Haushaltsumfrage im Jahr 2012 noch einen Genehmigungswert von 82,8 Prozent, 2013 von 83,8 Prozent und 2014 von 83,0 Prozent, stieg 2015 der Anteil der ohne Einschränkung genehmigten Haushalte bereits auf 86,2 Prozent.

Herrmann: „Die Rechtsaufsichtsbehörden bemühen sich fortlaufend, die dauernde Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sicherzustellen.“

4,1 Prozent der genehmigungspflichtigen gemeindlichen Haushalte 2016 wurden nur mit Einschränkungen oder unter bestimmten Maßgaben genehmigt. Bei einem Siebtel dieser Haushalte verfügten die Rechtsaufsichtsbehörden Einschränkungen bei den Kreditaufnahmen – das sind nur 0,6 Prozent aller Haushaltsgenehmigungen. 4,7 Prozent der vorgelegten Haushalte waren zum Stichtag noch nicht genehmigt. Bei einem Fünftel davon lag der Grund im fehlenden Haushaltsausgleich oder in Kreditermächtigungen in nicht genehmigungsfähiger Höhe. Bei den restlichen vier Fünfteln lag der Grund für eine ausstehende Genehmigung allein darin, dass die Haushalte der Rechtsaufsicht erst kurz vor dem Stichtag am vorgelegt wurden.

Die Haushaltsumfrage ist ein Beleg dafür, dass die Zahl derjenigen Kommunen, die die Deckungslücken in ihren Haushalten 2016 nicht schließen können, in Bayern sich auch weiterhin auf einem sehr niedrigem Niveau bewegt“, so der Bayerische Innenminister.

Im Haushaltsjahr 2016 ist lediglich von acht kreisangehörigen Gemeinden auszugehen, die ihre Haushaltsführung voraussichtlich über das gesamte Haushaltsjahr hindurch nach den restriktiven Vorgaben für die vorläufige Haushaltsführung nach Artikel 69 der Bayerischen Gemeindeordnung abwickeln müssen. Das entspricht einem Anteil von nur knapp 0,4 Prozent aller 2.056 Gemeinden in Bayern. Der Schwerpunkt der betroffenen Gemeinden liegt im oberfränkischen Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge.

Strukturschwache und besonders vom demografischen Wandel betroffene Landkreise, Städte und Gemeinden erhalten auch 2016 durch die in diesem Jahr nochmals um 30 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro erhöhten Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen wieder eine finanzielle Perspektive“, ergänzte Herrmann.

StMI, Pressemitteilung v. 11.08.2016