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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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FMBl (9/2016): Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) – Einbeziehung der Öffentlichkeit

12. August 2016 by Klaus Kohnen

Mit Bek. v. 28. Juli 2016 – veröffentlicht im FMBl v. 12.08.2016, S. 193 – hat das StMFLH über die Einbeziehung der Öffentlichkeit bei der Teilfortschreibung des LEP Bayern informiert. Rechtsgrundlage ist Art. 16 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayLplG.

Die Teilfortschreibung umfasst folgende Punkte:

  • Fortentwicklung des Zentrale-Orte-Systems
  • Erweiterung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf
  • Erleichterungen beim Anbindegebot und Zielabweichungsverfahren
  • Bevölkerungsverträglicher Ausbau des Stromnetzes.

Hierzu ist dem Vorblatt zum Verordnungsentwurf Folgendes zu entnehmen:

Die Ziele und Grundsätze im Kapitel Zentrale Orte zur Ausweisung der Zentralen Orte werden ebenso überarbeitet wie die Festlegung der einzelnen Mittel-und Oberzentren. Im LEP werden Mittel- und Oberzentren sowie nunmehr auch Metropolen ausgewiesen, um flächendeckend eine ausreichende Daseinsvorsorge zu garantieren. Mit der Erweiterung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) können künftig mehr Landkreise und darüber hinaus auch einzelne Gemeinden außerhalb dieser Landkreise von einer erhöhten Förderpriorität profitieren. Die Zulassung weiterer Ausnahmen beim Anbindungsziel eröffnet insbesondere kleineren Kommunen größere Entwicklungsspielräume. Ebenso soll in grenznahen sowie besonders strukturschwachen Gemeinden die Ansiedlung von Gewerbe und Industrie erleichtert werden. Mit Vorgaben zur Berücksichtigung der Wohnumfeldqualität beim Bau von Höchstspannungsfreileitungen wird dafür Sorge getragen, dass Belastungen der Bevölkerung beim notwendigen Um- und Ausbau des Stromübertragungsnetzes reduziert werden.“

Der Entwurf der LEP-Teilfortschreibung ist bis zum 15. November 2016 während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) – oberste Landesplanungsbehörde – ausgelegt (Dienstsitz München: Odeonsplatz 4, 80539 München, Zimmer KD/M 403; Dienstsitz Nürnberg: Bankgasse 9, 90402 Nürnberg, Zimmer 114).

Zudem ist der Planentwurf im genannten Zeitraum auf der Internetseite des StMFLH (www.landesentwicklung-bayern.de) abrufbar.

Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem StMFLH per E-Mail oder auf dem Postweg bis zum 15. November 2016 (E-Mail: lep-beteiligung[ät]stmflh.bayern.de; Postanschrift: Odeonsplatz 4, 80539 München).

Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.

  • Zum Verlauf und zu Stellungnahmen bzgl. der Überarbeitung des LEP.

Ass. iur. Klaus Kohnen

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Kategorie: Bau/ Boden/ Planung, Bauen/ Wohnen/ Verkehr, Bayern, Demografie/ Integration, Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Klima/ Natur/ Umwelt, Kommunales, Rechtsentwicklung Schlagwörter: 17/16280, Anzeigen genot, Anzeigen KommPol, Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm (LEP), Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm (LEP) - Überarbeitung

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