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BSG: Zwei Vorsitzende Richterinnen und drei Vorsitzende Richter am BSG ernannt

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Heute sind mit sofortiger Wirkung die Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Wolfgang Spellbrink und Prof. Dr. Peter Becker, die Richterin am Bundessozialgericht Sabine Knickrehm und der Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Ernst Hauck zu Vorsitzenden Richtern am Bundessozialgericht ernannt worden. Zeitgleich wurde die Richterin am Bundessozialgericht Dr. Elke Roos mit Wirkung zum 1. Oktober 2016 zur Vorsitzenden Richterin am Bundessozialgericht ernannt. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Thorben Albrecht hat ihnen die Ernennungsurkunden in den Räumen des Ministeriums in Berlin ausgehändigt.

Prof. Dr. Spellbrink übernimmt den Vorsitz des für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen 2. Senats, Prof. Dr. Becker den Vorsitz des für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 14. Senats. Frau Knickrehm übernimmt den Vorsitz des für die gesetzliche Rentenversicherung zuständigen 13. Senats und Prof. Dr. Hauck den Vorsitz des für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zuständigen 3. Senats. Zum 1. Oktober 2016 werden Prof. Dr. Hauck den Vorsitz des für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen 1. Senats und Dr. Roos den Vorsitz des unter anderem für das soziale Entschädigungsrecht zuständigen 9./10. Senats übernehmen.

Mit der heutigen Ernennung der Vorsitzenden Richterinnen und Vorsitzenden Richter endet eine zum Teil mehrjährige Vakanz bei den Senatsvorsitzendenstellen beim Bundessozialgericht. Der Präsident des Bundessozialgerichts Peter Masuch dankte dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Schlegel sowie den Vorsitzenden Richtern Dr. Berchtold, Prof. Dr. Voelzke und Prof. Dr. Wenner, die anlässlich der Notwendigkeit der dauerhaften Vertretung zusätzlich den Senatsvorsitz in den betroffenen Senaten übernommen hatten. Ausdrücklich schloss er in den Dank auch alle stellvertretenden Senatsvorsitzenden für die von ihnen geleistete Mehrarbeit ein.

Prof. Dr. Wolfgang Spellbrink, geboren 1956 in Stadtsteinach/Oberfranken, studierte Rechtswissenschaften und Psychologie in Berlin und Lausanne. Er arbeitete zunächst als Diplompsychologe am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung (Prof. Wolfgang Edelstein). Nach Referendarzeit und zweitem Staatsexamen in Niedersachsen wurde er 1990 Richter in der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit. Von 1991 bis 1993 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundessozialgericht abgeordnet. Er promovierte 1993 bei Prof. Dr. Gunther Schwerdtfeger zur „Wirtschaftlichkeitsprüfung im Kassenarztrecht“. Ab 1994 war er Richter am Landessozialgericht Niedersachsen in Celle. Seit März 1998 ist er als Richter am Bundessozialgericht tätig. Dort war er bis Ende 2004 Mitglied des für Streitigkeiten aus dem Bereich der Arbeitsförderung zuständigen 7., danach bis 30. Juni 2007 Mitglied des für Streitigkeiten aus dem Bereich der Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 7a./7b. Senats und ab 1. Juli 2007 bis Ende 2010 stellvertretender Vorsitzender des für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 14. Senats. Seit dem 1. Januar 2011 ist er Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen 2. Senats. Daneben gehörte er von 2003 bis 2014 dem Präsidium und von Juli 2006 bis Juni 2010 dem Präsidialrat des Bundessozialgerichts an. Seit 2002 ist er nichtständiger Beisitzer des Dienstgerichts des Bundes. Von Juli 2005 bis 2015 war er Fachreferent für die Bibliothek des Bundessozialgerichts.

Prof. Dr. Spellbrink ist durch zahlreiche Beiträge in Handbüchern und Fachzeitschriften hervorgetreten, zuletzt als Mitherausgeber der Denkschrift anlässlich des 60-jährigen Bestehens des Bundessozialgerichts. Am 12. Februar 2010 wurde ihm durch die Universität Kassel eine Honorarprofessur verliehen. Zuvor hat er den kooperativen Masterstudiengang „Sozialrecht und Sozialwirtschaft“ der Universität Kassel und der Hochschule Fulda mitentwickelt.

Prof. Dr. Peter Becker, geboren 1955 in Herborn/Hessen, studierte Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und Soziologie in Gießen, wo er auch seine Referendarzeit absolvierte.

Ab Juli 1984 war er als Richter in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit tätig und wurde im August 1990 zum Richter am Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt ernannt. Von Juni 1991 bis Dezember 1992 war er an das Hessische Ministerium der Justiz abgeordnet und dort für die Sozialgerichtsbarkeit sowie die Hilfe der hessischen Justiz beim Aufbau der Justiz in Thüringen zuständig. Ab Dezember 1993 war er Direktor des Sozialgerichts Gießen. Seit Februar 2003 ist er als Richter am Bundessozialgericht tätig. Dort war er bis Ende 2010 Mitglied des für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung zuständigen 2. Senats, ab 1. August 2008 als dessen stellvertretender Vorsitzender. Seit 2011 ist er Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 14. Senats. Prof. Dr. Becker war Mitglied des Präsidiums des Bundessozialgerichts sowie des Vorstandes des Richtervereins beim Bundessozialgericht und ist stellvertretender Beisitzer des Dienstgerichts des Bundes.

Prof. Dr. Becker ist durch zahlreiche Vorträge sowie Veröffentlichungen vor allem zu Verfahrensfragen, zur gesetzlichen Unfallversicherung und zur Grundsicherung für Arbeitsuchende hervorgetreten. Am 15. Juni 2012 wurde ihm durch die Universität Kassel eine Honorarprofessur verliehen.

Sabine Knickrehm absolvierte zwischen 1978 und 1985 die einstufige Juristenausbildung in Hamburg. Im Jahr des Abschlusses des Studiums nahm sie eine Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer arbeits- und sozialrechtlichen Kanzlei auf. Im Januar 1986 wechselte sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht und noch im selben Jahr als Richterin in die hessische Sozialgerichtsbarkeit. Dort war sie bis Ende 1990 zunächst am Sozialgericht Frankfurt am Main eingesetzt und von Januar 1991 bis März 2003 als Richterin am Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt tätig.

2002 wurde sie zur Richterin am Bundessozialgericht gewählt und nahm ihren Dienst in Kassel im April 2003 auf. Am Bundessozialgericht war sie mit verschiedenen Sachgebieten befasst, unter anderem dem sozialen Entschädigungs-, Schwerbehinderten-, Kindergeld- und Erziehungsgeldrecht, der Sozialversicherung der Landwirte sowie dem Sozialhilfe- und Asylbewerberleistungsrecht. Zum 1. Juli 2007 wurde sie Mitglied des 14. Senats, der ebenso wie der 4. Senat, dem sie seit September 2008 angehörte, mit den Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende betraut ist. In diesem Sachgebiet war sie bis zu ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin tätig; seit Dezember 2009 als stellvertretende Vorsitzende des 4. Senats. Von September 2008 bis Dezember 2012 war sie Mitglied des Präsidiums des Bundessozialgerichts und von Juli 2006 bis Juni 2014 Mitglied des Richterrats des Bundessozialgerichts, davon ab 2008 als dessen Vorsitzende. Zugleich war sie langjährig Mitglied der Bibliothekskommission des Bundessozialgerichts und stellvertretende Bibliotheksreferentin. Sie übernahm daneben diverse weitere Aufgaben, unter anderem als nichtständiges Mitglied des Bundespersonalausschusses.

Über ihre richterliche Tätigkeit hinaus war sie unter anderem bis 1996 in der Ausbildung von Rechtssekretären beim Deutschen Gewerkschaftsbund tätig. Sie ist Herausgeberin/Mitherausgeberin verschiedener juristischer Kommentare und Autorin in mehreren Standardwerken. Darüber hinaus lehrt sie an der Universität Kassel und ist in der Fortbildung von Prozessvertretern der im SGB II beteiligten Leistungsträger und Verbände engagiert. Sie beschäftigt sich in zahlreichen Vorträgen und Aufsätzen unter anderem mit den juristischen und gesellschaftlichen Auswirkungen arbeitsmarktpolitischer Weichenstellungen, ist Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur „Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“ sowie des Vorstandes des Deutschen Sozialrechtsverbandes e.V. und des Kuratoriums der Evangelischen Akademie Hofgeismar.

Prof. Dr. Ernst Hauck, geboren 1954 in Erlangen, studierte Rechtswissenschaft in Münster, wo er auch seine Referendarzeit absolvierte. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (1982 bis 1986) promovierte er über den Schutz von Wirtschaftsgeheimnissen und publizierte unter anderem zu rechtsvergleichenden Themen. Ab Januar 1987 war er in der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit tätig, ab März 1991 abgeordnet an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen. Im April 1993 zum Richter am Landessozialgericht und im Februar 2002 zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht ernannt, führte er – teilweise parallel – den Vorsitz in Senaten für Krankenversicherung einschließlich Beitragsrecht, allgemeine Unfallversicherung, für knappschaftliche Renten-, Kranken- und Pflege- sowie bergbauliche Unfallversicherung, für allgemeine Rentenversicherung und für soziales Entschädigungsrecht. Seit Juni 2005 ist Prof. Dr. Hauck Richter am Bundessozialgericht und gehört dem unter anderem für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen 1. Senat an, seit Januar 2011 als dessen stellvertretender Vorsitzender. Seit August 2008 ist er zudem der Präsidialrichter des Bundessozialgerichts.

Prof. Dr. Hauck ist seit 2012 Honorarprofessor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Er ist wissenschaftlich profiliert durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen zum deutschen und internationalen Wirtschafts-, Medizin- und Sozialrecht, insbesondere zum Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungsrecht sowie zum Verfahrensrecht. In diesem Tätigkeitsfeld hat er sich unter anderem befasst mit dem Schutz der Patientenautonomie, der Aufnahme medizinischer Innovationen in die Standards der Krankenbehandlung, der Wettbewerbsordnung der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Vertrauensschutz bei Rechts- und Rechtsprechungsänderungen im Sozialrecht. Er ist Herausgeber und Mitherausgeber von Kommentaren zu Gerichtsverfahren und ‑verfassung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Seit mehr als zwei Jahrzehnten ist er im Nebenamt Prüfer im ersten und zweiten juristischen Staatsexamen.

Dr. Elke Roos, geboren 1960 in Soest/Westfalen, nahm 1978 das Studium der Rechtswissenschaft in Marburg/L. und Gießen auf und legte die erste juristische Staatsprüfung 1984 ab. Anschließend war sie bis 1987 wissenschaftliche Mitarbeiterin im Institut für Verfahrensrecht der Universität Marburg/L., wo sie auch promovierte. Nach der Referendarzeit legte sie 1990 die zweite juristische Staatsprüfung ab und trat nach einer Tätigkeit als Verwaltungsrätin bei der (damaligen) Bundesanstalt für Arbeit und einem Studium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer 1991 in die hessische Sozialgerichtsbarkeit ein mit nachfolgenden Tätigkeiten an den Sozialgerichten Kassel und Gießen. Von 1995 bis 1998 erfolgte eine Abordnung an das Bundessozialgericht, von 2001 bis 2002 eine Abordnung an das Hessische Landessozialgericht und 2003 die Ernennung zur Direktorin des Sozialgerichts Kassel.

2005 wurde Dr. Roos zur Richterin am Bundessozialgericht gewählt. Von 2006 bis 2010 war sie Mitglied des für die Arbeitslosenversicherung und für Insolvenzgeldangelegenheiten zuständigen 11a./11. Senats, bis 2008 zudem Mitglied des für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 11b. Senats. 2011 wechselte Dr. Roos in den für Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung zuständigen 1. Senat, 2014 als stellvertretende Vorsitzende in den unter anderem für das soziale Entschädigungsrecht zuständigen 9./10. Senat. Seit 2008 war/ist Dr. Roos daneben in weiteren Funktionen beim Bundessozialgericht tätig, unter anderem als Präsidiumsmitglied, als Vorsitzende des Richtervereins beim Bundessozialgericht, als Sponsoring- und Korruptionspräventionsbeauftragte sowie als Beschwerdestelle nach § 13 AGG.

Dr. Roos ist Mitherausgeberin von/Mitautorin in Kommentaren zum Mutterschutz und Elterngeld sowie zum Sozialgerichtsgesetz und Mitautorin in Kommentaren zum Insolvenzrecht sowie Sozialverwaltungsverfahren. In zahlreichen Vorträgen und Veröffentlichungen befasst sie sich vornehmlich mit Fragen der Krankenversicherung, der Arbeitsförderung, der Grundsicherung und des Verfahrensrechts.

Hintergrund

Das Bundessozialgericht in Kassel ist einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes (Artikel 95 Absatz 1 Grundgesetz). Seinen 14 Senaten gehören 43 Richterinnen und Richter an. Insgesamt sind dort rund 220 Menschen beschäftigt. Das Bundessozialgericht entscheidet als letzte Instanz über Streitigkeiten insbesondere aus den Bereichen der Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Unfall-, Pflege- und Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung), der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe und des sozialen Entschädigungsrechts.

BSG, Pressemitteilung v. 16.08.2016